Vorbereitung der Eheschliessung in der Schweiz
Sollten Sie wünschen, in der Schweiz zu heiraten, so müssen Sie einen Prozess der Ehevorbereitung durchlaufen.
Sie müssen persönlich beim Regionalen Konsularcenter in Pretoria vorsprechen und Ihre Dokumente einreichen. Bitte kontaktieren Sie uns vorab zwecks Vereinbarung eines Termins.
Wenn einer der Verlobten in der Schweiz wohn so muss er/sie die Formulare bei der zuständigen Zivilstandsbehörde unterzeichnen.
Die Zivilstandsbehörde des Ortes, wo die Heirat stattfinden soll, ist alleinig zuständige für das Verlangen und Bearbeiten der Dokumente. Sie kann weitere Unterlagen verlangen. Die Vereinbarung des Ehetermins muss direkt mit jenen Behörden erledigt werden.
Einzureichende Dokumente:
- Geburtsschein (Original), nicht älter als 6 Monate vorher, apostilliert
- Apostilliertes Affidavit (in französischer Sprache) des Antragstellers/der Antragstellerin mit folgenden Angaben zu seiner/ihrer Person:
– Staatsangehörigkeit
– Zivilstand
– Wohnsitzadresse der mind. letzten 6 Monate mit Dauer (von... bis...)
- Beglaubigte Fotokopie des Schweizer Passes des Ehegatten.
- Beglaubte Fotokopie des Passes des Antragstellers
- Fotokopie eines der folgenden Dokumente betreffend den schweizerischen Ehegatten:
Geburtsschein/Zivilstandsbescheinigung/Heimatschein
Geschiedene Personen:
- Heiratsurkunde, mit Apostille versehen
- Scheidungsurteil, gegebenenfalls übersetzt ins Französische, apostilliert
Verwitwete Personen:
- Heiratsurkunde, mit Apostille versehen
- Todesschein des verstorbenen Ehegatten, apostilliert
Die Apostille gemäss Haager Übereinkommen ist beim Büro des Premierministers, Hôtel du Gouvernement, Port Louis, erhältlich.
Gebühren
Das Regionale Konsularcenter verrechnet eine Minimalgebühr von CHF 230.--, bezahlbar in südafrikanischen Rand. Je nach unterbreiteten Unterlagen kann die Gebühr höher ausfallen.
Visa
Sollten Sie in der Schweiz Wohnsitz nehmen wollen so müssen Sie ein Visum beantragen. Auf der visa website finden Sie weitere Informationen. Es fallen zusätzliche Gebühren an und es handelt sich um einen separaten Prozess.