Gültig am:
Publiziert am: 12.09.2024

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.


Reisehinweise für Südafrika

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage wird geprägt durch politische, soziale und wirtschaftliche Spannungen. In den grösseren Städten kommt es immer wieder zu örtlichen Streiks, teils gewaltsamen Demonstrationen und Strassenblockaden. Unruhen haben wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Zum Beispiel sind in Kapstadt im August 2023 während Streiks von Taxiunternehmen mindestens fünf Personen, darunter ein unbeteiligter britischer Arzt, getötet worden. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden verschiedener Lager sowie zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen vor. Besonders betroffen sind die Provinzen KwaZulu-Natal und Gauteng.

Auch in Südafrika kann das Risiko von terroristischen Aktivitäten nicht ausgeschlossen werden.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten, meiden Sie Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Sperrzonen).

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Kriminelle sind häufig bewaffnet, gehen brutal vor und schrecken auch vor Morden nicht zurück. Zum Beispiel wurden am 25. Mai 2023 in Kapstadt vier bulgarische Staatsangehörige erschossen. Im Oktober 2022 wurde ein deutscher Tourist in Numbi (Provinz Mpumalanga) bei der Fahrt zum Krüger Nationalpark überfallen und erschossen.

Für Ausflüge in die Nationalparks informieren Sie sich bei der Nationalparkverwaltung und befolgen deren Empfehlungen.
South African National Parks

Diebstahl von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt ist verbreitet. Vermehrt kommt es auch zu Überfällen auf Fahrzeuge: Um die Insassen zu berauben, schlagen Kriminelle an Kreuzungen, bei Verkehrsampeln oder im stockenden Verkehr Autoscheiben ein oder legen auf Überlandstrassen und Autobahnen Nagelbretter aus. Im Dezember 2022 sind bei einem Angriff auf einen Bus, der von Pretoria (Provinz Gauteng) nach Harare (in Simbabwe) reiste, mehrere Menschen getötet, verletzt oder ausgeraubt worden.

Entführungen mit Lösegeldforderungen nehmen auch ausserhalb der besonders betroffenen Provinzen Gauteng, Western Cape und KwaZulu-Natal zu. Beispiele:

  • Am 26. April 2024 ist in Stilfontein (Provinz North West) eine Person aus ihrem Haus entführt worden.
  • Am 24. Februar 2024 ist in Northam (Provinz Limpopo) ein deutscher Tourist entführt und getötet worden.
  • Am 6. Januar 2024 sind in Mbombela (Provinz Mpumalanga) vier kanadische Touristen von Personen, welche sich als Polizeipersonal ausgegeben haben, entführt worden.
  • Am 16.März 2023 ist in Gqeberha (Provinz Eastern Cape) ein Mitarbeiter einer medizinischen Praxis entführt worden;
  • Am 20. Januar 2023 ist am O.R. Tambo Flughafen in Johannesburg (Provinz Gauteng) ein indischer Geschäftsmann entführt worden;
  • Am 22. Dezember 2022 sind zwei Personen, darunter eine Person mit chinesischer Staatsangehörigkeit, in Kapstadt (Provinz Western Cape) entführt worden. Eine Person wurde von den Entführern getötet.

Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen.

Im ganzen Land werden viele Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte verübt. Opfer werden auch Ausländerinnen und Ausländer.

Es kommt auch zu gewaltsamen Übergriffen gegen afrikanische Ausländerinnen und Ausländer. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Einzelreisende sind besonders gefährdet. Schliessen Sie sich wenn möglich organisierten Gruppenreisen an;
  • Verhalten Sie sich diskret. Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich;
  • Erkundigen Sie sich im Hotel, bei den Tourismusbüros oder den Tourist Units über Stadtteile und Orte, die zu meiden sind, und gehen Sie nachts nie allein auf die Strasse;
  • Führen Sie ein Mobiltelefon mit sich und informieren Sie sich über die Notfallnummern;
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit grosser Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet;
  • Geldautomaten werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie Bancomaten nur im Innern von überwachten Banken und dies nur tagsüber. Achten Sie darauf, dass Ihnen beim Betreten oder Verlassen der Bank niemand folgt;
  • Lassen Sie insbesondere bei Ankunft und Abreise am O.R. Tambo-Flughafen in Johannesburg grosse Vorsicht walten. Vermeiden Sie, gleich nach Ankunft auf dem Flughafen Geldautomaten zu benutzen;
  • Meiden Sie wenn möglich die Bahnhöfe von Johannesburg und Kapstadt. Falls sich Bahnfahrten nicht vermeiden lassen: Benutzen Sie in Johannesburg, Pretoria und Durban keine Vorortszüge. Eine sicherere Alternative bilden die Intercity-Busverbindungen renommierter Firmen und der Gautrain (Verbindung Pretoria–Johannesburg–Flughafen), bzw. Busverbindungen zum und vom Gautrain;
  • Benutzen Sie bei Fahrten von und zu den Flughäfen nur die Hauptverkehrsachsen. Verlassen Sie sich nicht ausschliesslich auf Ihr Navigationsgerät, sondern überprüfen Sie die Route. Vermeiden Sie insbesondere bei Fahrten vom und zum Flughafen in Kapstadt Abkürzungen durch Townships, da es dort vermehrt zu Überfällen kommt;
  • Benutzen Sie keine Minibus-Taxis;
  • Ziehen Sie für Autofahrten in Betracht, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten;
  • Wenn Sie selbst ein Auto lenken: Seien Sie in den Städten und auf wenig befahrenen Überlandstrecken besonders wachsam. Halten Sie die Autofenster geschlossen und verriegeln Sie die Türen;
  • Besuchen Sie die Townships in den Randgebieten der grossen Städte nur mit organisierten Touren und in Begleitung;
  • Unternehmen Sie Wanderungen und Trekkings nur mit geführten Touren (einschliesslich Tafelberg);
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben;
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Viele Autobahnen sind gebührenpflichtig (Maut).

Das Unfallrisiko im Strassenverkehr ist hoch. Ursachen sind unter anderem überhöhte Geschwindigkeit, Alkoholeinfluss und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, zum Beispiel von Minibus-Taxifahrerinnen und Minibus-Taxifahrern.

Führen Sie für den Fall von Pannen immer genügend Proviant (Wasser etc.) sowie Ersatzräder mit.

Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Es kommt häufig zu ausgedehnten und lang andauernden Stromausfällen. Auch Engpässe bei der Wasserversorgung kommen vermehrt vor.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Informationen zu den Vorschriften im Strassenverkehr, u.a. zur zulässigen Promillegrenze, finden Sie unter
Imperial Road Safety: Rules of the Road

Nacktbaden ist verboten; eine Ausnahme bilden einige spezielle, gekennzeichnete Strände.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Während der Trockenzeit können Wald- und Buschbrände ausbrechen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
National Disaster Management Center

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Die privaten Spitäler verfügen in der Regel über einen umfassenderen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch immer (auch in Notfällen) einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst und von einem südafrikanischen Notary Public beglaubigt worden ist).

Minderjährige: Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der südafrikanischen Botschaft in Bern über die besonderen Einreisevorschriften für Minderjährige.
South African Embassy Bern

Nützliche Adressen

Ein- und Ausfuhrbestimmungen: South Africa Revenue Service (SARS) Travellers

Notruf Polizei: 10 111
Notruf Ambulanz: 10177

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Südafrika

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Südafrika e-Visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.