Australien: Einfuhr und Zoll
Bei der Einfuhr nach Australien muss jede Person eine schriftliche Einfuhrdeklaration (Incoming Passenger Card) ausfüllen. Die Verletzung von Einfuhrbestimmungen wird mit schweren Strafen geahndet. Es wird somit empfohlen, im Zweifel immer zu deklarieren.
Die Einfuhr vieler Waren durch Reisende nach Australien unterliegt strengen Bedingungen oder ist verboten. Strenge Vorschriften gelten insbesondere für Lebensmittel, Pflanzen und Tiere, die ein Risiko für die Biosicherheit des Landes darstellen könnten. Es ist daher ratsam, die einschlägigen Vorschriften vor der Einfuhr von Waren sorgfältig zu lesen.
Detaillierte Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen auf den Webseiten von australischen Behörden:
Department of Agriculture, Fisheries and Forestry (DAFF)
Mehr Informationen zu Einfuhrbestimmungen sind auf der Seite der australischen Behörden zu finden.
TCS Schweiz
Auskünfte zu Fahrzeug- und Zolldokumenten.
Australische Vertretung (Englisch)
Über die Zollvorschriften informiert Sie ebenfalls die Australische Botschaft in Bern.
Zollbehörde von Australien
Incoming Passenger Card (Englisch)
Deklaration zu Einfuhren ist bei der Ankunft auszufüllen.
Zuschläge und Gebühren (Englisch)
Bei gewissen Waren fallen bei der Einfuhr Zuschläge und Gebühren.
Verbotene Gegenstände (Englisch)
Bestimmte Waren dürfen nicht nach Australien eingeführt werden oder benötigen eine Bewilligung.
Haushalts-Gegenstände (Englisch)
Angaben und Informationen, wenn Sie Ihren privaten Haushalt nach Australien einführen wollen.
Haustiere (Englisch)
Bei der Einfuhr von lebenden Tieren nach Australien sind strenge Vorschriften zu beachten.
Motorfahrzeuge (Englisch)
Regelung der Einfuhr von Fahrzeugen, Booten und Flugzeugen.
Bezug von Schweizer Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Aktuelle Problematik
Im Zuge des Ausbaus von Regulierungen ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein der Finanzinstitute für mögliche Rechts- und Reputationsrisiken, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft, gestiegen. Dies hat zur Folge, dass im Ausland wohnhafte Personen von Schweizer Finanzinstitutionen zum Teil keinen oder nur restriktiven Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Diverse Schweizer Finanzinstitute bieten Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Wohnsitz in zahlreichen Staaten aber weiterhin, unter Einhaltung der lokalen und schweizerischen rechtlichen Bestimmungen, ein Zahlungsverkehrskonto an.
Besprechen Sie Ihren Fall frühzeitig mit Ihrem Finanzinstitut!
Bankkundinnen und Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen Beziehung zur Bank. Betroffenen wird empfohlen, schon bei der Vorbereitung des Wegzugs aus der Schweiz ins Ausland bzw. vom Ausland zurück in die Schweiz das Gespräch mit ihrem Finanzinstitut zu suchen, um Regulierungen zu finden, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden.
Auslandschweizerorganisation
Die Auslandschweizerorganisation (ASO) bietet auf ihrer Webseite nützliche Informationen rund um das Thema Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.
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Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern