Australien: Steuern
Informieren Sie sich gut über das Steuersystem bei Ihrer Auswanderung nach Australien. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.
Personen, die in Australien arbeiten, müssen ab einem bestimmten Jahreseinkommen Einkommenssteuern zahlen. Zu diesem Zweck muss beim australischen Finanzamt («Australian Taxation Office» – ATO) eine Steuernummer, die sogenannte «Tax File Number» (TFN), beantragt und dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
In Australien dauert das Finanzjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Australian Taxation Office – ATO (Englisch)
Mehr Informationen zum Thema Einkommenssteuern.
Doppelbesteuerung
Am 14. Oktober 2014 ist das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Australien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) in Kraft getreten. Das Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) in Kraft getreten. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Australien und der Schweiz ist für in Australien wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer insbesondere dann von Bedeutung, wenn sie (weiterhin) gewisse Einkünfte aus der Schweiz beziehen wie etwa Einkünfte aus Liegenschaften oder aus Erwerbstätigkeit, Ruhegehälter, Dividenden und Zinsen. Das Abkommen schränkt die Schweiz als Quellenstaat solcher Einkünfte in ihrem Besteuerungsrecht allenfalls ein und/oder verpflichtet Australien zur Anrechnung der schweizer Steuern an die Einkommensteuern Australiens. Nähere Auskünfte zum Doppelbesteuerungsabkommen erteilt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF.
Staatssekretariat für Finanzfragen SIF
Weitere Informationen zu Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Australien.
DBA Abkommen mit Australien – Text des Abkommens
Mehr Informationen zu Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Australien.
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Effingerstrasse 27
3003 Bern