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Situation im Nahen und Mittleren Osten

Krise

Aktualisiert am 18. März 2026

Stellungnahme der Schweiz und Informationen für Schweizer Staatsangehörige und Reisende in der Region.

Veröffentlicht am 27. Februar 2026

Australien: Familie, Ehe, Partnerschaften

Informieren Sie sich über Familie, Ehe und Partnerschaft, wenn Sie nach Australien auswandern möchten. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.

Familienzusammenführung

Informationen zu den Visumkategorien für die Familienzusammenführung finden Sie auf den folgenden Websites:

Visumkategorien für Familienzusammenführung, Australische Botschaft (Englisch)

Visabestimmungen bei Familienzusammenführung.

Familienzusammenführung Australien (Englisch)

Visabestimmungen bei Familienzusammenführung.

Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Schweizer Vertretung in Australien

Mehr Informationen zum Thema Ehe und Meldeplicht.

Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare im Ausland

Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare im Ausland.

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Merkblatt des Bundesamts für Justiz BJ

Nähere Auskünfte

Partnerschaften

Australien kennt, neben der Ehe zwischen Frau und Mann, auch diejenige zwischen gleichgeschlechtlichen Partnerinnen und Partnern. Auch gleichgeschlechtliche Partner und ihre Familien haben die gleichen Rechte wie verschiedengeschlechtliche Partner und ihre Familien.

So können z.B. unverheiratete Paare (heterosexuelle oder gleichgeschlechtliche) im Visaverfahren die Bedingungen für ein Partnervisum erfüllen.

Meldepflicht Partnerschaft im Ausland (Schweizerische Botschaft in Australien)

Meldepflicht Partnerschaft im Ausland (Schweizerische Botschaft in Australien).

Marriage equality in Australia (Englisch)

Weitere Informationen zum Thema eingetragene Partnerschaften in Australien.

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Kontakt

Innovation und Partnerschaften
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern