Chile: Einfuhr und Zoll
Die Einfuhr von persönlichen Bedarfsgegenständen unter einer bestimmten Menge oder einem bestimmten wirtschaftlichen Wert nach Chile ist zollfrei und muss nicht deklariert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Einfuhr einiger Waren in Chile Restriktionen unterliegt oder verboten ist. Detaillierte Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen finden Sie auf den Webseiten der Chilenischen Zollbehörde.
Chilenische Zollbehörde (Spanisch)
Informationen zu den Einfuhrbestimmungen finden Sie auf den Websites der chilenischen Zollbehörden.
Zollbehörde von Chile
Zulassungs- oder genehmigungspflichtige Produkte (Spanisch)
Einige Produkte benötigen besondere Genehmigungen, um nach Chile eingeführt werden zu können.
Zuschläge und Gebühren (Spanisch)
Bei gewissen Waren fallen bei der Einfuhr Zuschläge und Gebühren an.
Verbote und eingeschränkte Gegenstände (Spanisch)
Bestimmte Waren dürfen nicht nach Chile eingeführt werden oder benötigen eine Bewilligung.
Motorfahrzeuge (Spanisch)
Regelung der Einfuhr von Fahrzeugen, Booten und Flugzeugen.
Bezug von Schweizer Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Aktuelle Problematik
Im Zuge des Ausbaus von Regulierungen ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein der Finanzinstitute für mögliche Rechts- und Reputationsrisiken, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft, gestiegen. Dies hat zur Folge, dass im Ausland wohnhafte Personen von Schweizer Finanzinstitutionen zum Teil keinen oder nur restriktiven Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Diverse Schweizer Finanzinstitute bieten Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Wohnsitz in zahlreichen Staaten aber weiterhin, unter Einhaltung der lokalen und schweizerischen rechtlichen Bestimmungen, ein Zahlungsverkehrskonto an.
Besprechen Sie Ihren Fall frühzeitig mit Ihrem Finanzinstitut!
Bankkundinnen und Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen Beziehung zur Bank. Betroffenen wird empfohlen, schon bei der Vorbereitung des Wegzugs aus der Schweiz ins Ausland bzw. vom Ausland zurück in die Schweiz das Gespräch mit ihrem Finanzinstitut zu suchen, um Regulierungen zu finden, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden.
Auslandschweizerorganisation
Die Auslandschweizerorganisation (ASO) bietet auf ihrer Webseite nützliche Informationen rund um das Thema Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.
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Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern