Chile: Steuern
Informieren Sie sich zum Thema Steuern, wenn Sie nach Chile auswandern möchten. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.
Für Steuerverfahren ist es angebracht, eine Identifikationsnummer zu beantragen, die sogenannte Rol Único Tributario (RUT). Das Antragsverfahren ist kostenlos.
Jede in Chile registrierte Person erhält bei der Ausstellung des Personalausweises für Ausländerinnen und Ausländer (Cedula de Identidad) eine solche Identifikationsnummer. Die Nummer wird auf den Personalausweis aufgedruckt. Der Personalausweis für Ausländerinnen und Ausländer ist das offizielle Dokument, das die Identität der Person bescheinigt. Zu den darin enthaltenen Informationen gehören der vollständige Name, die Staatsangehörigkeit, das Visum, die einmalige nationale Identifikationsnummer (Rol Único Nacional), sowie Foto, Geschlecht und der Fingerabdruck.
Nützliche Informationen zu Steuerfragen erhalten Sie beim Servicio Impuestos Internos SII online oder in einem der örtlichen SII-Büros.
Antrag des Personalausweises (Cédula de Identitad) (Spanisch)
Nähere Auskünfte zum Thema Personalausweis für Ausländerinnen und Ausländer liefert die chilenische Behörde.
Antrag der Identifikationsnummer (Rol Único Tributario RUT) (Spanisch)
Nähere Auskünfte zum Thema RUT für Ausländerinnen und Ausländer liefert die chilenische Behörde.
Doppelbesteuerung
Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Schweiz und Chile ist seit dem 5. Mai 2010 in Kraft. Es ist für in Chile wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer insbesondere dann von Bedeutung, wenn sie (weiterhin) gewisse Einkünfte aus der Schweiz beziehen wie etwa Einkünfte aus Liegenschaften oder aus Erwerbstätigkeit, Ruhegehälter, Dividenden und Zinsen. Das Abkommen schränkt die Schweiz als Quellenstaat solcher Einkünfte in ihrem Besteuerungsrecht ein und/oder verpflichtet Chile zur Anrechnung der Schweizer Steuern an die Einkommensteuern von Chile.
Staatssekretariat für Finanzfragen SIF
Weitere Informationen zu Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Chile.
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Fragen betreffend Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen in Chile können an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV gesendet werden.
Informationsaustausch
Die Schweiz wendet seit dem 1.1.2018 mit 89 Partnerstaaten, darunter Chile, den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) an. Das bedeutet, dass meldepflichtige Finanzinstitute in Chile und in der Schweiz seit dem 2018 Informationen über Finanzkonten von im jeweils anderen Staat steuerlich ansässigen natürlichen und juristischen Personen erheben. Auf schweizerischer Seite übermittelt die Eidgenössische Steuerverwaltung diese Informationen seit 2019 jährlich und automatisch an Chile. Dasselbe gilt in umgekehrter Richtung.
Vom AIA sind somit auch schweizerische Staatsangehörige mit Steuerdomizil in Chile und einem Konto oder Depot bei einem in der Schweiz ansässigen Finanzinstitut betroffen. Das heisst, dass im Rahmen des AIA auch Informationen über Finanzkonten ausgetauscht werden, die beispielsweise für den Bezug von Ruhegehältern eingerichtet wurden.
Automatischer Informationsaustausch
Weitere nützliche Angaben zum AIA erhalten Sie auf der Webseite des SIF.
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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern