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Situation im Nahen und Mittleren Osten

Krise

Aktualisiert am 13. März 2026

Stellungnahme der Schweiz und Informationen für Schweizer Staatsangehörige und Reisende in der Region.

Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Chile: Vorsorge und Versicherung

Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung der Leistungen ins Ausland. Zwischen der Schweiz und Chile besteht seit 1998 ein Sozialversicherungsabkommen.

Sozialversicherungssystem

Durch das Sozialversicherungsabkommen werden Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen beider Länder in bestimmen Sozialversicherungszweigen geregelt und koordiniert. Das Abkommen regelt auch die Unterstellung bei Entsendung aus der Schweiz.

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Chile über Soziale Sicherheit

Weitere Informationen sind in dem Abkommen zu lesen.

Altersvorsorge

Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres für Frauen und des 65. Lebensjahres für Männer haben die Arbeitnehmende Anrecht auf Pensionierung. Auch ausländische Arbeitnehmende, die in Chile als Angestellte oder Selbständige arbeiten und ihre Ersparnisse in eine Vorsorgekasse (Administración de Fondos de Pensiones AFP) einzahlen, können ihre Pension beziehen.

Altersvorsorge in Chile (Spanisch)

Nähere Auskünfte zum Thema Altersvorsorge in Chile sind auf der Webseite der chilenischen Behörden zu lesen.

Kranken- und Unfallversicherung

Für den schweizerischen Standard ist das chilenische Sozialversicherungssystem ungenügend. Die für Arbeitende und Angestellte obligatorische Sozialversicherung deckt Spitalkosten nur teilweise.

Es wird dringend empfohlen, sich vor der Auswanderung bei der Versicherungsgesellschaft zu erkundigen, ob diese auch im Ausland gültig ist. Falls nicht, ist es ratsam, eine internationale Versicherung abzuschliessen, die alle Kosten in Chile abdeckt.

Berufliche Vorsorge

Arbeitnehmende sind automatisch einer privaten Vorsorgekasse (Administración de Fondos de Pensiones AFP) angeschlossen. In der privaten Vorsorgekasse eingeschlossen ist auch die Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen sind jedoch nicht mit denjenigen der Schweiz vergleichbar.

Administración de Fondos de Pensiones AFP (Spanisch)

Nähere Auskünfte zum Thema Vorsorgekasse liefert die chilenische Behörde.

Arbeitslosenversicherung

Zunächst muss die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer einen unbefristeten Vertrag oder einen Werkvertrag haben, der dem Arbeitsgesetzbuch unterliegt und sie oder ihn zu einer abhängigen Arbeitnehmerin oder einem abhängigen Arbeitnehmer macht bzw. sie oder er zahlt jeden Monat einen Beitrag, der auf einem individuellen Sparkonto angesammelt wird, um ihrem oder seinem Einkommen Kontinuität zu verleihen. Dies wird als Arbeitslosenversicherung bezeichnet.

Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer einen Vertrag unterschreibt, ist sie oder er automatisch mitversichert und kann ihre oder seine Versicherung auf eine der beiden nachfolgenden Arten erhalten: über den Solidaritäts-Arbeitslosenfonds oder über ihr oder sein individuelles Arbeitslosenkonto.

Bei Eintritt in den Ruhestand kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitgeber die angesparten und nicht verbrauchten Mittel in einer einzigen Überweisung abheben oder auf ihr oder sein Konto bei der Pensionsfondsverwaltung (AFP) überweisen. Wenn sie oder er stirbt, gehen die Gelder an die von ihr oder ihn bestimmten Begünstigten oder an die gesetzlichen Erben.

Arbeitslosenversicherung in Chile (Spanisch)

Nähere Auskünfte.

Schweizer AHV/ IV

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