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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Hongkong: Einfuhr und Zoll

Hongkong verfolgt eine sehr liberale Einfuhrpolitik. Es werden grundsätzlich keine Zolltarife erhoben, ausgenommen davon sind Alkohol, Tabak, Tabakwaren, Treibstoffe, Methylalkohol und Fahrzeuge. Für Fahrzeuge gilt dies aber nur, wenn sie für die Benutzung in Hongkong gedacht sind, und nicht etwa weiterverkauft werden. Die Tarife finden Sie im Internet.

Green and Red Channel System

Green Channel

Folgen Sie am Zoll dem grünen Wegweiser (Green Channel), wird davon ausgegangen, dass Sie nichts zu deklarieren haben bzw. Sie keine zollpflichtigen oder kontrollierten Waren mit sich führen oder die zollpflichtigen Güter die erlaubten Höchstmengen nicht überschreiten.

So beispielsweise:

  • 1 Liter Alkohol mit über 30 ‰ pro Person ab 18 Jahren
  • 19 Zigaretten
  • 1 Zigarre oder 25 Gramm Tabak

Red Channel

Folgen Sie dem roten Wegweiser (Red Channel), wird davon ausgegangen, dass Sie etwas zu deklarieren haben bzw. Sie kontrollierte Gegenstände mit sich führen oder die erlaubten Höchstmengen (siehe «Green Channel») überschreiten. Informationen zu den deklarationspflichtigen Gütern finden Sie auf der Website der Zollbehörde unter «Controlled Imports».

Der Import folgender Güter ist verboten:

  • Drogen und psychotrope Substanzen
  • Bestimmte Chemikalien und Antibiotika
  • Waffen, Munition und Feuerwerk (siehe Abschnitt «Waffen»)
  • Bestimmte Rohstoffe und Rohdiamanten
  • Bestimmte Tiere, Pflanzen, gefährdete Arten
  • Bestimmte Telekommunikationsmittel z.B. Funkgeräte
  • Wild-/Fleisch und Geflügel
  • Milchpulver (Verbot gilt auch für Ausfuhr)
  • E-Zigaretten und ähnliche Produkte

Achtung

Halten Sie sich unbedingt an die Vorschriften der Zollbehörden! Der Import verbotener Güter kann je nach Schweregrad mit mehreren Jahren Haft sowie Geldbussen bis zu 60‘000 Franken bestraft werden! Klären Sie Fragen vor Einreise direkt mit den zuständigen Zollbehörden oder mit der zuständigen Botschaft/Konsulat in der Schweiz (siehe «Einreise- und Visabestimmungen»)!

Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung (Englisch)

Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen finden Sie auf den Webseiten von der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung.

Import- and Export Ordinance (Englisch)

Bei der Import- und Export Verordnung finden Sie genaue Informationen zu den Einfuhr- und Zoll Bestimmungen.

Zollbehörden von Hongkong

Red and Green Channel System (Englisch)

Das Red and Green Channel System ist bei der Einfuhr zu beachten.

Motorfahrzeuge (Englisch)

Informationen zum Import und die Importbedingungen finden Sie auf der Website der Transportbehörde. Die Bedingungen zur Registrierung eines Neuwagens finden Sie beim Transport Department.

Verbote und eingeschränkte Gegenstände (Englisch)

Bestimmte Waren dürfen nicht nach Hongkong eingeführt werden oder benötigen eine Bewilligung.

Umzugsgut (Englisch)

Hier finden Sie Angaben und Informationen, wenn Sie Ihren privaten Haushalt nach Hongkong einführen wollen.

Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung (Englisch)

Die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung informiert über die Vorgänge für Deklarationen, Ein- und Ausfuhrabfertigungen sowie die Applikation für Einfuhrlizenzen.

Waffen (Englisch)

Der Import von Waffen und Munition ist in Hongkong stark eingeschränkt und unterliegt strengen Einfuhrrestriktionen und vorgängigen Bewilligungen (Waffenschein und Einfuhrbewilligung).

Haustiere (Englisch)

Für den Import von Haustieren, wie z.B. Hunden, Katzen und Vögeln ist eine spezielle Bewilligung des Agriculture, Fisheries and Conservation Department (AFCD) vor der Einreise erforderlich. Diese muss persönlich oder per Post eigereicht werden.

Bezug von Schweizer Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Aktuelle Problematik

Im Zuge des Ausbaus von Regulierungen ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein der Finanzinstitute für mögliche Rechts- und Reputationsrisiken, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft, gestiegen. Dies hat zur Folge, dass im Ausland wohnhafte Personen von Schweizer Finanzinstitutionen zum Teil keinen oder nur restriktiven Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Diverse Schweizer Finanzinstitute bieten Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Wohnsitz in zahlreichen Staaten aber weiterhin, unter Einhaltung der lokalen und schweizerischen rechtlichen Bestimmungen, ein Zahlungsverkehrskonto an.

Besprechen Sie Ihren Fall frühzeitig mit Ihrem Finanzinstitut!

Bankkundinnen und Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen Beziehung zur Bank. Betroffenen wird empfohlen, schon bei der Vorbereitung des Wegzugs aus der Schweiz ins Ausland bzw. vom Ausland zurück in die Schweiz das Gespräch mit ihrem Finanzinstitut zu suchen, um Regulierungen zu finden, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden.

Auslandschweizerorganisation

Die Auslandschweizerorganisation (ASO) bietet auf ihrer Webseite nützliche Informationen rund um das Thema Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

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