Hongkong: Vorsorge und Versicherung
Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung der Leistungen ins Ausland. Zwischen der Schweiz und Hongkong besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Sozialversicherungssystem
Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem chinesischen Festland wurde am 07.06.2017 unterzeichnet. Das Abkommen ist jedoch auf Hongkong nicht anwendbar.
Deshalb ist das Comprehensive Social Security Assistance (CSSA) Scheme federführend, welches Personen mit niedrigem Einkommen unterstützt, damit Sie Ihre Lebenskosten decken können.
Comprehensive Social Security Assistance (CSSA) Scheme (Englisch)
Hier finden Sie mehr Informationen zur sozialen Sicherheit in Hongkong.
Altersvorsorge
Obligatorische Vorsorgekasse (OV)
Die Vorsorgekasse ist obligatorisch für alle (Selbst-) Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 65 Jahren. Auch ausländische Arbeitnehmer ohne permanente Aufenthaltsbewilligung fallen darunter. Es existieren 19 Treuhänder, die einen entsprechenden Rentenplan anbieten. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, den Arbeitnehmer bei der OV anzumelden, monatlich das Bruttoeinkommen zu ermitteln und beim Staat anzugeben. Dieses setzt sich aus Löhnen, Gehältern, Boni, Feriengeldern und Zulagen zusammen. Der Austritt des Arbeitnehmers aus der OV muss ebenfalls gemeldet werden.
Bei vergessener Anmeldung oder falschen bzw. zu spät ausbezahlten Beiträgen und fehlenden Brutto-Einkommensanzeigen drohen dem Arbeitgeber Geld- oder Gefängnisstrafe.
OV erklärt (Englisch)
Auf der Webseite der Regierung Hongkong’s erfahren Sie mehr über die Registrierung auf der MPF Webseite.
OV (Englisch)
Registrieren Sie sich auf der MPF Webseite für die Obligatorische Vorsorgekasse.
Kranken- und Unfallversicherung
Employee’s Compensation Ordinance (ECO)
Die ECO sind Mindest-Standards an die Unfallversicherung für Arbeitnehmer. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, diese einzuhalten. Sind diese Standards nicht erfüllt, so sind die entsprechenden Arbeitsverträge ungültig. Geschieht ein Arbeitsunfall oder treten in der ECO festgehaltene arbeitsbedingte Krankheiten auf, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer mindestens die Sätze in der ECO auszuzahlen. Ebenfalls unter diese Regelung fallen arbeitsbedingte Todesfälle, völlige und teilweise temporäre und dauerhafte Invalidität sowie die Übernahme gewisser medizinischer Ausgaben.
Employee’s Compensation Ordinance (ECO) (Englisch)
Über diesen Link kommen Sie direkt zur Webseite des ECO.
Berufliche Vorsorge
Versicherung für Permanent Residents Für Personen mit Niederlassungsbewilligung (permanent resident) existieren zwei weitere Versicherungstypen:
- Die CSSA bei nicht ausreichendem Einkommen sowie
- Die SSA im Falle von Alter und Invalidität
Sozialversicherungsbeihilfe (SSA) (Englisch)
Ziel des SSA-Programms ist es, den Einwohnern Hongkongs, die schwer behindert oder 65 Jahre oder älter sind, eine monatliche Beihilfe zu gewähren, um besondere Bedürfnisse aufgrund von Behinderung oder Alter zu decken.
Arbeitslosenversicherung
Abgesehen von der finanziellen Unterstützung Bedürftiger im Rahmen der Sozialhilfe CSSA für die lokale Bevölkerung existiert keine Arbeitslosenversicherung. Für Arbeitssuchende über 40 gibt es jedoch das Employment Programme for the Elderly and Middle-aged (EPEM), welches sich darauf konzentrieren, Arbeitssuchende im mittleren Erwachsenenalter bei ihrer Jobsuche zu unterstützen. Während der Ausbildungszeit können die Arbeitssuchenden einen Selbstbehaltszuschuss von 1000 USD im Monat (bei Vollzeitarbeit) für max. 12 Monate erhalten.
Retention Allowance (Englisch)
Hier erhalten Sie mehr Informationen über den Betrag, der Ihnen ausgezahlt wird, wenn Sie beim EPEM Programm mitmachen.
Arbeitslosenkasse (Englisch)
Weitere Informationen über die Funktionsweise des Arbeitslosengeldes sind auf der Webseite der südafrikanischen Behörde zu lesen.
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