Hongkong: Steuern
Informieren Sie sich zum Thema Steuern, wenn Sie nach Hongkong auswandern möchten. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.
Hongkong verfügt über ein einfaches Steuersystem. Nur die in Hongkong verdienten Erträge werden besteuert.
Wer weniger als 60 Tage pro Jahr in Hongkong tätig ist, kann sich von der Einkommenssteuer befreien lassen. Das Inland Revenue Department (IRD) informiert u.a. über diese Thematik.
Interessant ist, welche Steuern in Hongkong nicht erhoben werden:
- Keine Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer
- Keine Vermögenssteuer
- Keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen
- Keine Erbschaftssteuer
- Keine Schenkungssteuer
- Keine Mehrwertsteuer.
Die wichtigste indirekte Steuer in Hongkong ist die Stempelsteuer (stamp duty), die auf Transaktionen (Übertragung von Aktien, Pacht, Grundstücke) erhoben wird. Sie entspricht dem «Stempel», damit die Transaktionen gültig sind.
Steuern in Hongkong (Englisch)
Unter anderem finden Sie hier auch Informationen zu den Steuerbedingungen, wenn Sie selbständig ein Unternehmen führen.
Spezifische Fragen (Englisch)
Spezifische Fragen zu einem eigenen Unternehmen inklusive Steuerfragen können bei der Wirtschaftsprüfer Firma Hodgson Impey Cheng Limited (HLB) gestellt werden.
IRD Steuerinformationen (Englisch)
Das Inland Revenue Department (IRD) bietet generelle Informationen zu Steuern in Hongkong und zeigt, wie Sie die Steuererklärung richtig ausfüllen.
Das Steuersystem in Hongkong (Englisch)
Hier finden Sie eine klare Übersicht und alle wichtigen Details zum Thema Steuern in Hongkong.
Doppelbesteuerung
Staatssekretariats für Finanzfragen SIF
Hier finden Sie weitere Informationen zu Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Hongkong.
Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV
Fragen betreffend Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen in Hongkong können an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV gesendet werden.
Informationsaustausch
Die Schweiz und Hongkong haben am 13. Oktober 2017 ein bilaterales «Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten» unterzeichnet. Schweizerische Finanzinstitute sind seit dem 1. Januar 2018 gestützt auf die vorläufige Anwendung des AIA-Abkommens verpflichtet, Informationen zu in der Schweiz geführten Konten von in Hongkong steuerlich ansässigen natürlichen oder juristischen Personen zu erheben, darunter auch von schweizerischen Staatsangehörigen mit Steuersitz in Hongkong. Im Rahmen des AIA werden auch Informationen über Konten ausgetauscht, auf welche staatliche Renten ausbezahlt werden.
Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
Hier finden Sie mehr Informationen über den Automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten.
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Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern