Kanada: Vorsorge und Versicherung
Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung der Leistungen ins Ausland. Zwischen der Schweiz und Kanada besteht ein Sozialversicherungsabkommen, das 1995 abgeschlossen wurde.
Sozialversicherungssystem
Das Abkommen deckt die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-vorsorge ab, das heisst die AHV und die IV für die Schweiz und das Gesetz über die Alterssicherung sowie die Pensionsversicherung für Kanada beziehungsweise das Rentensystem in Quebec. Das Abkommen garantiert den Versicherten eine weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen. Es ermöglicht ausserdem den Bezug von Renten im Ausland. Für die Berechnung der erforderlichen Mindestwohndauer in Kanada und für den Erwerb des Anspruchs auf die Zahlung der Rente im Ausland berücksichtigt Kanada beispielsweise die Versicherungszeit in der Schweiz. Das Abkommen regelt auch, in welchem Staat eine Person der Versicherungspflicht unterstellt ist und Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.
Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Kanada
Informationen zum Abkommen sind auf der Seite des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) enthalten.
Wer in Kanada arbeiten oder den Zugang zu staatlichen Programmen und Leistungen erhalten will, muss eine Sozialversicherungsnummer (Social Insurance Number SIN) haben, die der behördlichen Registrierung der Arbeitnehmenden dient. Die SIN kann in Service Canada-Büros, in Arbeitsmarkt-Büros (HRDC) oder in Postämtern beantragt werden.
Das kanadische Gesundheits- und Sozialwesen besteht aus regionalen Sozialversicherungssystemen. Versicherungspflicht besteht nur in einzelnen Provinzen und Territorien. Einige Programme unterstehen direkt der Arbeitsmarktbehörde HRDC und dem nationalen Gesundheitsministerium Health Canada. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine SIN-Nummer.
Sozialversicherungsnummer (Social Insurance Number, SIN) (Englisch)
Informationen zur Sozialversicherungsnummer erteilt die kanadische Regierung.
Altersvorsorge
Der kanadischer Rentenplan (Canada Pension Plan CPP) ist eine beitragspflichtige Rentenversicherung. Sie ist für Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen ab dem 18. Lebensjahr obligatorisch und wird paritätisch finanziert.
Kanada und die Schweiz haben 1994 ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. In der Schweiz geleistete AHV/IV-Beiträge werden in der OAS und im CPP angerechnet.
Der Kanada Sozialtransfer (Canada Social Transfer, CTS) und das Guaranteed Income Supplement sind staatliche Ergänzungen zum CPP und zur OAS, vergleichbar mit den Ergänzungsleistungen der Schweizerischen AHV/IV. Sie müssen speziell beantragt werden und sichern Rentenbezüger oder Rentenbezügerinnen ein bescheidenes Mindesteinkommen. Einige Provinzen/Territorien bieten zusätzlich eigene Ergänzungsprogramme an (Steuerabzug, Wohngeld etc.).
Kanadischer Pensionsplan (Canada Pension Plan, CPP) (Englisch)
Mehrere Informationen zum Thema Rentenplan erteilt die kanadische Regierung.
Kanadische Altervorsorge (Old Age Security OAS) (Englisch)
Mehrere Informationen zum Thema Altersvorsorge erteilt die kanadische Regierung.
Altervorsorge in Québec (Englisch)
Nähere Auskünfte zum Thema Altersvorsorge in Québec sind auf der Seite der Region Québec zu lesen.
Kranken- und Unfallversicherung
Der Abschluss eines Reiseversicherungspaketes (inkl. einer temporären Kranken- und Unfallversicherung, Repatriierung usw.) wird nachdrücklich empfohlen, da die medizinische Versorgung in Kanada ausserordentlich teuer ist.
Das kanadische Gesundheitswesen hat ein hohes Niveau und wird aus Steuergeldern, Gebühren und Monatsprämien (Alberta und British Columbia) finanziert. In allen Provinzen/ Territorien gibt es Krankenpflege- und Spitalversicherungen. Die Aufnahmebedingungen unterscheiden sich je nach Provinz oder Territorium. In Ontario, British Columbia, New Brunswick und Québec erhalten eingewanderte Personen erst nach 90 Tagen eine Health Insurance Card. In der Regel müssen eine Geburtsurkunde, der Reisepass, die Bestätigung Record of Landing und die Aufenthaltsbewilligung (Confirmation of Permanent Residence oder Permanent Resident Card) vorgelegt werden.
Private Versicherer bieten Spitalversicherungen für Personen an, die sofort versichert sein möchten.
Gesundheitssystem (Englisch)
Informationen über das kanadische Gesundheitssystem, einschliesslich Kommissionen und Umfragen, eHealth, Arzneimittel, Gesetzgebung und Richtlinien.
Berufliche Vorsorge
Die Berufsunfallversicherungen (Workers Compensation Boards) sind regional organisiert und werden ganz von den Arbeitgebern getragen. Die voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden der angeschlossenen Berufssparten resp. deren Angehörige sind automatisch versichert.
Verband der Berufsunfallversicherungen (Workers Compensation Boards ) (Englisch)
Mehrere Informationen zum Thema berufliche Vorsorge sind auf der Seite zu lesen.
Arbeitslosenversicherung
Die staatliche Arbeitslosenversicherung (Employment Insurance) ist obligatorisch. Die Arbeitslosenversicherung umfasst auch eine Mütter-/Elternschaftsbeihilfe resp. Taggeldversicherung für Personen, die teilweise arbeitslos sind.
Arbeitslosenversicherung (EI) (Englisch)
Informationen zum Thema Arbeitslosenversicherung sind auf der Seite der kanadischen Behörde zu lesen.
Schweizer AHV/ IV
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