Kanada: Familie, Ehe, Partnerschaften
Informieren Sie sich über Familie, Ehe und Partnerschaft, wenn Sie nach Kanada auswandern möchten. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.
Familienzusammenführung
Wer in Kanada nahe Familienangehörige hat, kann sich in der Kategorie Familienklasse bzw. familiäre Umgruppierung (Family Class bzw. regroupement familial) bewerben. Als nahe Familienangehörige gelten: Lebenspartnerin oder -partner, Ehegattin oder -gatte sowie Eltern und Grosseltern. Diese können sich an ein Canada Immigration Centre wenden und als Sponsor auftreten.
Das Einwanderungsprogramm für Familienangehörige zielt darauf ab, kanadische Staatsbürger und Personen mit ständigem Wohnsitz in Kanada mit ihren unmittelbaren Familienangehörigen zusammenzuführen. Durch die Zusage, die Mitglieder der gesponserten Familienklasse zu unterstützen, verspricht der Sponsor, für eine bestimmte Dauer für die Grundbedürfnisse seiner Familienmitglieder zu sorgen, damit diese nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Es besteht auch die Möglichkeit der Familienzusammenführung, wenn ein Familienmitglied ein Arbeitsvisum erhalten hat.
Familienklasse: Prozess (Englisch)
Mehrere Informationen zum Thema erteilt die kanadische Regierung.
Familienzusammenführung mit Arbeitsvisum (Englisch)
Nähere Auskünfte finden Sie hier.
Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft
Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).
Schweizer Vertretung in Kanada
Mehr Informationen zum Thema Ehe und Meldeplicht.
Frühzeitige Kontaktaufnahme
Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.
Merkblatt des Bundesamts für Justiz BJ
Nähere Auskünfte
Partnerschaften
Seit 2005 können gleichgeschlechtliche Partner in der ganzen Welt, ob in Kanada ansässig oder auf Reise, hier rechtmässig heiraten.
Gleichgeschlechtlicher Ehe in Kanada (Englisch)
Informationen zum Thema Partnerschaften erteilt die kanadische Regierung.
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Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern