Südafrika: Vorsorge und Versicherung
Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung der Leistungen ins Ausland. Zwischen der Schweiz und Südafrika besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Sozialversicherungssystem
In Südafrika besteht keine Versicherungspflicht in der staatlichen Vorsorge. Es ist jeder einwandernden Person daher geraten, selber private Vorsorge zu treffen.
Südafrikanische Agentur für Soziale Sicherheit (Englisch)
Die Südafrikanische Agentur für Soziale Sicherheit (South African Social Security Agency SASSA) ist die zuständige Kontaktstelle für Fragen rund um das südafrikanische System.
Altersvorsorge
Eine minimale Fürsorgeleistung für Alte, Kranke, Gebrechliche sowie Kinder ist vorgesehen, diese gleicht einer minimalen Notversorgung, die mit europäischem Standard nicht vergleichbar ist. Sie wird nur südafrikanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, Personen mit Niederlassung (Permanant Residence) und anerkannten Flüchtlingen gewährt.
Versicherungen zur Altersvorsorge werden in Südafrika der Privatinitiative überlassen. Wer im Alter eine Rente beziehen möchte, sichert sich privat ab. Oft bezahlen auch Arbeitgeber einen Zuschuss zur Rentenversicherung bzw. einem Rentenfonds. Rentnerinnen und Rentner, die über eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung verfügen, können eine staatliche Rente beantragen. Um eine solche zu beziehen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.
Altervorsorge (Englisch)
Mehrere Informationen über den Ruhestand in Südafrika sind auf der Webseite der Südafrikanische Behörde zu lesen.
Kranken- und Unfallversicherung
Es gibt in Südafrika keine gesetzliche Krankenversicherung, es bestehen jedoch betriebliche private Kollektivversicherungen, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden gemeinsam finanziert werden. Eine zusätzliche, private Krankenversicherung wird dringend empfohlen. Es gibt ein nationales Gesetz, das den privaten Versicherungsmarkt regelt: das Versicherungsgesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, in Übereinstimmung mit der Verfassung der Republik Südafrika von 1996, die Aufrechterhaltung eines fairen, sicheren und stabilen Versicherungsmarktes zum Nutzen und Schutz der Versicherungsnehmer zu fördern, indem ein rechtlicher Rahmen für die aufsichtsrechtliche Regulierung und Überwachung von Versicherern und Versicherungsgruppen geschaffen wird, der
- erleichtert die Überwachung und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Solidität der Versicherer;
- den Schutz von Versicherungsnehmern und potenziellen Versicherungsnehmern verbessert;
- den Zugang zu Versicherungen für alle Südafrikaner verbessert;
- eine breit angelegte Umgestaltung des Versicherungssektors fördert; und
- trägt zur Stabilität des Finanzsystems im Allgemeinen bei.
Das staatliche Gesundheitswesen wird aus Steuermitteln finanziert, Bedürftige werden kostenlos behandelt. Das öffentliche Gesundheitswesen hat sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert. Die medizinische Versorgung in den privaten Spitälern entspricht den in der Schweiz übliche Anforderungen. Die bekanntesten Medikamente sind in den Apotheken in grösseren Städten erhältlich.
Versicherungsgesetz (Englisch)
Gesetz Nr, 130 von 1993 «Compensation for Occupational Injuries and Diseases».
Berufliche Vorsorge
Das Gesetz 130 von 1993 über die Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hat zum Ziel eine Entschädigung für Invalidität aufgrund von Berufsunfällen oder Berufskrankheiten, die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeit erlitten oder sich zugezogen haben, oder für den Tod als Folge solcher Verletzungen oder Krankheiten zu gewähren.
Der Fonds entschädigt Festangestellte, Gelegenheitsarbeiter, Praktikanten und Auszubildende, die im Rahmen ihrer Arbeit einen Unfall erleiden oder erkranken und ihr Einkommen verlieren.
Gesetz über die Entschädigung bei Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Englisch)
Gesetz Nr, 130 von 1993 «Compensation for Occupational Injuries and Diseases)».
Arbeitslosenversicherung
Für den Fall der Arbeitslosigkeit gibt es einen Fonds mit verpflichtendem Beitritt, er durch das Arbeitslosenversicherungsgesetz geregelt ist.
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz Nr. 63/2001 hat zum Ziel:
- die Einrichtung des Arbeitslosenversicherungsfonds;
- die Zahlung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit an bestimmte Arbeitnehmer durch den Fonds sowie die Zahlung von Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Adoption und Unterhalt im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit dieser Arbeitnehmer vorsehen
- die Einrichtung der Arbeitslosenversicherungsbehörde, die Aufgaben der Behörde und die Ernennung des Beauftragten für die Arbeitslosenversicherung vorsehen; und
- für damit zusammenhängende Angelegenheiten sorgen.
Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zahlt eine Summe des Gehalts monatlich in den Fonds ein (Unemployment Insurance Funds UIF). Im Fall der Arbeitslosigkeit hat sie bzw. er ein Anrecht auf eine Summe des letzten Nettolohnes für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten. Es bestehen relativ tiefe Obergrenzen der Leistungen, die oft angepasst werden. Auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Mutterschaft erfolgt über die Arbeitslosenversicherung.
Ausländerinnen oder Ausländer die mit einem befristeten Arbeitsvertrag in Südafrika arbeiten, haben keinen Anspruch auf Leistungen aus UIF.
Arbeitslosenversicherungsgesetz (Englisch)
Mehrere Informationen sind im Unemployment Insurance Act 63 of 2001 zu lesen.
Arbeitslosenkasse (Englisch)
Weitere Informationen über die Funktionsweise des Arbeitslosengeldes sind auf der Webseite der südafrikanischen Behörde zu lesen.
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