Südafrika: Familie, Ehe, Partnerschaften
Informieren Sie sich über Familie, Ehe und Partnerschaft, wenn Sie nach Südafrika auswandern möchten. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.
Familienzusammenführung
Finanziell abhängige Personen, die nicht berufstätig sind und zu Verwandten in Südafrika übersiedeln wollen, müssen eine eidesstattliche Erklärung der Verwandten vorlegen. Daraus muss hervorgehen, dass für den Lebensunterhalt und die Unterkunft der Gesuchstellerin bzw. des Gesuchstellers (inkl. Bezahlung der Reisekosten) gesorgt ist. Zudem verlangen die Behörden eine Bankgarantie, um die Deckung allfälliger Rückreisekosten sicherzustellen. Ehe- oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner von Inhaberinnen bzw. Inhabern einer Daueraufenthaltsbewilligung erhalten eine Aufenthaltsbewilligung, sofern die Ehe- oder Lebensgemeinschaft seit mindestens 5 Jahren besteht.
Familienvisum (Englisch)
Mehr Informationen zum Thema Familienzusammenführung.
Gesetz Nr. 29656 vom 2016 (Englisch)
Gesetzestext.
Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft
Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).
Schweizer Vertretung in Südafrika
Mehr Informationen zum Thema Ehe und Meldeplicht.
Frühzeitige Kontaktaufnahme
Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.
Merkblatt des Bundesamts für Justiz BJ
Nähere Auskünfte
Partnerschaften
Die Verfassung Südafrikas war weltweit die erste, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung verbot. Am 1. Dezember 2006 schrieb das Land Geschichte, indem es als fünftes Land der Welt und erstes Land in Afrika die Ehe für gleichgeschlechtliche Partner öffnete und andererseits für unverheiratete gleichgeschlechtliche und andersgeschlechtliche Paare das Rechtsinstitut einer eingetragenen Partnerschaft einführte.
Ehe für gleichgeschlechtliche Partner (Englisch)
Mehrere Informationen zum Thema Partnerschaften in Südafrika.
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Südafrika: Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern