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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Private Sicherheitsdienstleistungen

Die Aktivitäten privater Sicherheitsunternehmen sind weltweit immer stärker gefragt. Seit mehreren Jahren stehen sie deshalb zunehmend im Fokus des öffentlichen Interesses und der Medien. Hintergrund der Diskussionen und politischen Initiativen für eine bessere Regulierung dieses Sektors ist das Bewusstsein für die Risiken, die mit der Erbringung dieser Art von Dienstleistungen verbunden sind.

Eine Frau in Uniform, auf deren Rücken «Security» steht.

Wie private Sicherheitsdienstleister ihre Tätigkeiten auf Schweizer Hoheitsgebiet ausüben können, ist auf kantonaler oder interkantonaler Ebene ist geregelt. Die Westschweizer Kantone verfügen mit dem Konkordat über die Sicherheitsunternehmen seit 1996 über eine gemeinsame Regelung. In den deutschsprachigen Kantonen scheiterte 2017 der Abschluss des Konkordats über private Sicherheitsdienstleistungen, KÜPS, da mehrere Kantone ihre eigenen Regeln aufstellten. Auch Versuche für eine nationale Regelung für die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen in der Schweiz blieben erfolglos.

Hingegen gibt es für die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen im Ausland durch in der Schweiz ansässige Unternehmen Regeln: Seit 2015 ist das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) in Kraft.

Das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) soll dazu beitragen:

  • die innere und äussere Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten;
  • die aussenpolitischen Ziele der Schweiz zu verwirklichen;
  • die schweizerische Neutralität zu wahren; und
  • die Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, zu garantieren

Zuständig für das BPS ist das Staatssekretariat des EDA. Für die operationelle Umsetzung des Gesetzes ist die Sektion Exportkontrollen und private Sicherheitsdienste (SEPS) verantwortlich. Sie arbeitet innerhalb des EDA an der Politikformulierung im Bereich private Sicherheitsdienste und pflegt den Kontakt zu den zuständigen Behörden auf kantonaler und interkantonaler Ebene. Sie gewährleistet die Kommunikation mit der Branche und bereitet Informationen für die Öffentlichkeit auf.

1. Februar 2026

Bundesgesetz privaten Sicherheitsdienstleistungen im Ausland

Ein Bundesgesetz regelt die Aktivitäten von Unternehmen, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen wollen.

Auf internationaler Ebene spielte die Schweiz als Initiantin eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung von zwei Initiativen, die darauf abzielen, die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch private Militär- und Sicherheitsunternehmen zu fördern. Es sind dies das Montreux-Dokument vom 17. September 2008 und der Internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister vom 9. November 2010. Seit September 2011 ist die Schweiz auch Mitglied der Initiative «Freiwillige Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte». Die SEPS beteiligt sich am internationalen Dialog über innerstaatliche Standards für private Militär- und Sicherheitsunternehmen. Diese Gespräche werden in verschiedenen internationalen Organisationen geführt (UNO, OSZE usw.).