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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Internationale Strafjustiz

Internationale Strafgerichte verfolgen Einzelpersonen, denen schwere internationale Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression vorgeworfen werden. Die Schweiz unterstützt mit Nachdruck den Internationalen Strafgerichtshof und betrachtet ihn als wesentlichen Fortschritt im Kampf gegen die Straflosigkeit und für die Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte.

Eine Sitzung des Internationalen Strafgerichtshofs: Personen sitzen in einem modernen Gerichtssaal an Computern, Blick auf die Richterbank und Bildschirme.

Internationaler Strafgerichtshof

Die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) ist ein Meilenstein in der Geschichte. Seine Grundlage ist das Römer Statut von 1998, das am 1.7.2002 in Kraft trat. Die internationale Gemeinschaft verfügt damit über eine ständige und allen Staaten zugängliche Gerichtsbehörde. Sie ist zuständig für die Verfolgung der schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen und gegen die grundlegendsten Prinzipien der Menschlichkeit verstossen:

  • Völkermord
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Kriegsverbrechen
  • Verbrechen der Aggression

Der ICC wird nur dann tätig, wenn die zuständigen nationalen Behörden nicht in der Lage oder nicht willens sind, diese Verbrechen zu verfolgen. Niemand kann sich unter Berufung auf seine Immunität einer Strafverfolgung entziehen. Dies gilt selbst für Staats- oder Regierungschefs.

Die Schweiz betrachtet die Aufarbeitung von Gewaltkonflikten als zentrale Voraussetzung für die Versöhnung und den nachhaltigen Frieden. Dazu gehört, die Täter zu Rechenschaft zu ziehen und den Opfern durch eine strafrechtliche Aufarbeitung Gerechtigkeit zu verschaffen. Die Schweiz wirkte darum bei der Schaffung des ICC mit und ratifizierte das Römer Statut im Jahr 2001. Sie engagiert sich seither dafür, dass weitere Staaten das Römer Statut des ICC ratifizieren und der Schutz der Opfer so verbessert wird. Auf Initiative der Schweiz konnte das Aushungern der Zivilbevölkerung in nicht internationalen bewaffneten Konflikten (Bürgerkriegen) als Kriegsverbrechen ergänzt werden. Bei den Verhandlungen zum Verbrechen der Aggression spielte sie eine wichtige Rolle.

Sie setzt sich seit langem für die Harmonisierung der Zuständigkeitsregeln und damit für die Ausweitung der Gerichtsbarkeit des IStGH auf das Verbrechen der Aggression ein. Im Rahmen der Sondersitzung der Vertragsstaaten des IStGH zur Prüfung der Kampala-Änderungen vom Juli 2025 hat sie an der Ausarbeitung konkreter Änderungsvorschläge mitgewirkt und andere Vertragsstaaten für diese Harmonisierung mobilisiert.

Die Schweiz unterstützt den ICC dabei, sein Mandat effizient und wirksam und ohne äussere Einmischung zu verrichten. Der Respekt der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichtshofs ist ein zentrales Anliegen der Schweiz. Sie lehnt alle Massnahmen ab, die diese beeinträchtigen und ruft alle Staaten dazu auf, bei den Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs zu den schwersten Verbrechen uneingeschränkt zusammenzuarbeiten.

Diese Aktivitäten sollen der Schweiz erlauben, die Zukunft des Gerichtshofs mitzugestalten und die internationale Strafgerichtsbarkeit sowie die Bekämpfung der Straflosigkeit zu stärken.

Weitere internationale Strafgerichte

Die Schweiz unterstützt weitere auf internationaler Ebene eingerichtete Strafgerichte, welche schwere internationale Verbrechen verfolgen, die während eines bestimmten Zeitraums in einem bestimmten Gebiet begangen wurden (Ad-hoc-Gerichte/ Sondertribunale). Für die Schweiz ist es dabei von wesentlicher Bedeutung, dass diese den ICC sinnvoll ergänzen. Seit den 1990er-Jahren hat die Staatengemeinschaft bereits mehrere solcher Gerichtshöfe eingesetzt:

Zusammenarbeit der Schweiz mit den internationalen Strafgerichten

Da internationale Strafgerichte keine eigene Polizeikräfte haben, sind sie auf die Zusammenarbeit mit Staaten angewiesen. Die Schweiz hat gesetzliche Bestimmungen erlassen, welche die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und weiteren internationalen Strafgerichten ermöglicht und regelt.

Innerstaatliche Verfolgung der schwersten internationalen Verbrechen

Die Staaten tragen die primäre Verantwortung für die Verfolgung von schwersten internationalen Verbrechen. Der nationalen Strafbarkeit und der Strafverfolgung durch nationale Behörden und Gerichte kommt deshalb eine zentrale Bedeutung zu. Die Schweiz unterstützt die völkerrechtliche Regelung der nationalen Strafverfolgung als wichtiger Bestandteil des Kampfes gegen die Straflosigkeit und beteiligt sich aktiv an den Verhandlungen für eine neues Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Unter gewissen Umständen bietet das schweizerische Strafrecht die Möglichkeit, die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord auf nationaler Ebene zu verfolgen, auch wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keine Person mit schweizerischer Staatsbürgerschaft Täter oder Opfer des Verbrechens ist (sogenanntes Weltrechtsprinzip). Die Aufnahme des Verbrechens der Aggression in das schweizerische Strafrecht ist Teil eines laufenden Rechtsetzungsprojekts. Die Zuständigkeit für die Strafverfolgung liegt bei der Bundesanwaltschaft. In Ausnahmefällen ist die Militärjustiz zuständig.

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Die Schweiz kann ihren Staatsangehörigen im Ausland diplomatischen oder konsularischen Schutz gewähren.Je nachdem handelt sie im eigenen Namen oder im Namen ihrer Staatsangehörigen.

Kontakt

Sektion Humanitäres Völkerrecht und internationale Strafjustiz
EDA, Direktion für Völkerrecht DV
Kochergasse 10
3003 Bern