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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Internationale Justiz

Zur Wahrung des Völkerrechts hat die Staatengemeinschaft mehrere Instanzen geschaffen, die teils regional und teils weltweit tätig sind – darunter der Internationale Gerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Internationale Strafgerichtshof. Diese Instanzen tragen entscheidend zur Verwirklichung einer stabilen und gerechteren Weltordnung bei. Sie werden von der Schweiz unterstützt.

Internationaler Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof (IGH), das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen (UNO), gründet auf der Vorrangstellung des Rechts und leistet einen wichtigen Beitrag zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten. Seine Urteile und seine Rechtsgutachten machen ihn zu einer unverzichtbaren Komponente der internationalen Rechtsordnung. Die steigende Zahl der Rechtssachen und Rechtsfragen, die ihm vorgelegt werden, zeugt vom Vertrauen der internationalen Gemeinschaft. Die Schweiz anerkennt die Zuständigkeit des Gerichtshofs und ruft alle Staaten auf, dies ebenfalls zu tun.

Menschenrechtsinstanzen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Gericht des Europarates. Er wacht über die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) ergeben. Der Gerichtshof gilt weltweit als beispielhaft und wurde zum Vorbild für andere regionale Gerichtshöfe. Die Schweiz hat die EMRK 1974 ratifiziert. Seitdem können natürliche und juristische Personen beim Gerichtshof eine Beschwerde gegen die Schweiz wegen Verletzung der EMRK oder ihrer Protokolle, denen die Schweiz beigetreten ist, einreichen.

Die Vereinten Nationen haben ihrerseits sieben Ausschüsse eingesetzt, welche die Einhaltung der wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen beaufsichtigen. Obwohl es sich bei ihnen nicht um Gerichte im eigentlichen Sinne handelt, tragen sie zur Präzisierung der Normen bei. Die Schweiz beteiligt sich an den Bemühungen, ihre Wirksamkeit zu erhöhen.

Internationale Strafjustiz

Die internationalen Strafgerichte verfolgen Einzelpersonen, denen schwere internationale Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression vorgeworfen werden. Die Schweiz unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof und betrachtet ihn als zentrale Institution für den im Kampf gegen die Straflosigkeit sowie für die Weiterverbreitung und Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Sie unterstützt auch andere internationale Strafgerichte, welche Verbrechen verfolgen, die während eines bestimmten Zeitraums in einem bestimmten Gebiet begangen wurden (Ad-hoc-Gerichte).

1. Februar 2026

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Die internationalen Strafgerichte verfolgen Einzelpersonen, denen schwere internationale Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression vorgeworfen werden.

1. Februar 2026

Änderungen des Römer Statuts

Die Schweiz hat alle sieben Änderungen des Römer Statuts ratifiziert und so die Zuständigkeit des ICC für die schlimmsten Verbrechen überhaupt gestärkt.

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Das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht

Völkerrecht, welches die Schweiz angenommen hat, wird Bestandteil des Landesrechts. Manche Normen müssen jedoch noch durch den Gesetzgeber umgesetzt werden.

1. Februar 2026

Internationale Justiz

Internationale Justizinstanzen wie der Internationale Gerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Internationale Strafgerichtshof tragen zur Wahrung des Völkerrechts und zur friedlichen Streitbeilegung bei.

1. Februar 2026

Diplomatischer und konsularischer Schutz

Die Schweiz kann ihren Staatsangehörigen im Ausland diplomatischen oder konsularischen Schutz gewähren.Je nachdem handelt sie im eigenen Namen oder im Namen ihrer Staatsangehörigen.

Kontakt

Sektion Völkerrecht
EDA, Direktion für Völkerrecht DV
Kochergasse 10
3003 Bern