Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Neuseeland: Steuern

Informieren Sie sich zum Thema Steuern, wenn Sie nach Neuseeland auswandern möchten. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.

Das Steuerwesen in Neuseeland funktioniert über die IRD-Nummer, die direkt bei der entsprechenden Behörde beantragt werden kann. Für das Ausstellen einer IRD-Nummer werden 8-10 Tage benötigt. Das Steuerjahr in Neuseeland dauert jeweils vom 1. April bis 31. März des nächsten Kalenderjahres.

New Zealand Tax System (Englisch)

Detaillierte Beschreibung des Steuersystems von Neuseeland.

Doppelbesteuerung

Die Schweiz und Neuseeland haben 1980 ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen abgeschlossen, das seit 1981 in Kraft ist. Dieses Abkommen ist für in Neuseeland wohnhafte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer insbesondere dann von Bedeutung, wenn sie (weiterhin) gewisse Einkünfte aus der Schweiz beziehen, wie Einkünfte aus Liegenschaften, Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Ruhegehälter, Dividenden und Zinsen. Das Abkommen schränkt die Schweiz als Quellenstaat solcher Einkünfte in ihrem Besteuerungsrecht ein und/oder verpflichtet Neuseeland zur Anrechnung der Schweizer Steuern an die Einkommensteuern von Neuseeland.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat eine Liste über die Höhe der unter den entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz zulässigen Quellensteuersätze auf Dividenden und Zinsen veröffentlicht. Aus dieser Liste geht auch hervor, welches Formular zur Rückerstattung der Verrechnungsteuer zu verwenden ist.

Staatssekretariats für Finanzfragen SIF

Für weitere Informationen zu Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Neuseeland.

Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV

Fragen betreffend Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen in Neuseeland können an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV gesendet werden.

Informationsaustausch

Die Schweiz und Neuseeland haben am 2. Dezember 2016 eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung erheben schweizerische Finanzinstitute ab 2018 Informationen zu Konten von in Neuseeland wohnhaften Steuerzahlenden. Durch die eidgenössische Steuerverwaltung sollen diese Informationen ab 2019 jährlich und automatisch an die neuseeländischen Steuerbehörden übermittelt werden. Dasselbe gilt auch in umgekehrter Richtung.

Der AIA betrifft unter anderem Schweizer Staatsangehörige, die ihr Steuerdomizil in Neuseeland und ein Konto oder Depot bei einem schweizerischen Finanzinstitut haben. Im Rahmen des AIA werden auch Informationen über Konten ausgetauscht, die zum Erhalt staatlicher Renten eingerichtet wurden.

Alle Themen

1. Februar 2026

Neuseeland: Einreise und Aufenthalt

1. Februar 2026

Neuseeland: Einfuhr und Zoll

1. Februar 2026

Neuseeland: Arbeiten

1. Februar 2026

Neuseeland: Vorsorge und Versicherung

1. Februar 2026

Neuseeland: Steuern

1. Februar 2026

Neuseeland: Familie, Ehe, Partnerschaften

1. Februar 2026

Neuseeland: Schule und Bildung

1. Februar 2026

Neuseeland: Sicherheit

1. Februar 2026

Neuseeland: Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Kontakt

Innovation und Partnerschaften
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern