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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Neuseeland: Vorsorge und Versicherung

Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung der Leistungen ins Ausland. Die Schweiz und Neuseeland haben kein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet.

Altersvorsorge

Mit 65 Jahren und 10-jährigem Aufenthalt in Neuseeland können Personen mit ständigem Wohnsitz (Permanent Residence) eine Altersrente (Superannuation) beantragen. Hierfür müssen fünf der zehn Jahre in Neuseeland nach dem 50. Geburtstag verbracht sein. Die Rente (Superannuation) wird gekürzt, wenn die Antragsstellenden zusätzlich über eine Rente verfügen, die aus einem staatlichen Rentensystem stammt (z.B. die AHV-Rente der Schweiz, die durch Beiträge an die obligatorische AHV erworben wurde). Die Beiträge werden alle zwei Wochen ausbezahlt. Gemäss neuseeländischem Recht kann auch nach dem Erreichen des 65. Lebensjahres einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden. In diesem Fall können Lohn und «Superannuation» gleichermassen bezogen werden.

Kranken- und Unfallversicherung

Ausländische Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit) können dem staatlich finanzierten Gesundheitssystem beitreten und erhalten beim ersten Arzt-/Spitalbesuch eine NHI-Nummer (National Health Index Number). Die staatliche Krankenversicherung bietet eine Minimaldeckung, weshalb oft zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird. Spezialärzte können erst nach Überweisung durch einen Allgemeinpraktiker (General Practitioner) aufgesucht werden. Die Allgemeinpraktiker (General Practitioner) können frei gewählt werden, jedoch ist ein Arztbesuch kostenpflichtig. Spitalbehandlungen in öffentlichen Spitälern sind kostenlos, verordnete Medikamente werden jedoch nur teilweise vergütet. Die meisten Ärzte sind privat tätig und haben eigene Tarife. Ohne Visum mit einer Mindestgültigkeit von 2 Jahren ist das Abschliessen einer privaten Krankenversicherung schwierig. Es ist empfehlenswert, die Versicherungsfrage vor der Einreise abzuklären.

Für die Unfallversicherung ist in Neuseeland auf die ACC (Accident Compensation Corporation) zu verweisen. Unabhängig der Nationalität oder des Aufenthaltsstatus von in Neuseeland verunfallten Personen sorgt die staatliche Monopol-Versicherung ACC für die Deckung der Behandlungskosten und teilweisen Erwerbsersatz. Unfälle Zuhause, im Verkehr, in der Freizeit und bei der Arbeit sind gleichermassen abgedeckt. Ebenfalls können im Falle von medizinischen Kunstfehlern, sexuellen Übergriffen und gewissen arbeitsbedingten Symptomen Anträge an die ACC gestellt werden.

Ministry of Health New Zealand (Englisch)

Weitere Informationen zu Kranken- und Unfallversicherung finden Sie beim Gesundheitsministerium von Neuseeland.

Berufliche Vorsorge

Seit 2007 existiert mit «KiwiSaver» eine freiwillige, steuerbegünstigte berufliche Vorsorge für neuseeländische Staatsangehörige sowie ausländische Personen unter 65 Jahren mit ständigen Wohnsitz-Status (Permanent Resident-Status) unter 65 Jahren.

KiwiSaver (Englisch)

Weitere Informationen zu «KiwiSaver» und zur freiwilligen beruflichen Vorsorge.

Arbeitslosenversicherung

Informationen zum neuseeländischen System der Arbeitslosenversicherung sind auf der Webseite des Sozialministeriums (Ministry of Social Development) unter der Rubrik «Redundancy» und «Fired or left voluntarily» aufgeschaltet.

Ministry of Social Development (Englisch)

Neuseeländisches System der Arbeitslosenversicherung.

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