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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Philippinen: Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Schweizerische Staatsangehörige haben auch im Ausland die Möglichkeit, ihr Stimm- und Wahlrecht auszuüben. Sie können sich aktiv und passiv an eidgenössischen Volksbegehren, Abstimmungen und Nationalratswahlen beteiligen (Ständeratswahlen sind kantonal geregelt). Voraussetzung dafür ist ein fester Wohnsitz im Ausland sowie die Anmeldung als stimmberechtigte Person bei der dafür zuständigen Schweizerischen Botschaft oder dem Konsulat.

Wer sich auf diesem Weg ins Stimmregister seiner letzten Wohngemeinde eintragen lässt, erhält auf dem Postweg das amtliche Stimm- und Wahlmaterial sowie die Erläuterungen des Bundesrates zugeschickt. In der «Schweizer Revue», der Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, wird regelmässig über bevorstehende eidgenössische Abstimmungen informiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von ch.ch und vom EDA.

ch.ch

Politisches System der Schweiz.

EDA

Stimm- und Wahlrecht der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

Konsularischer Schutz

Gemäss Auslandschweizergesetz ASG (SR 195.1) vom 26. September 2014 sind die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Schweizer Staatsangehörigen behilflich, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann oder sie nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst oder mit Hilfe Dritter zu wahren. Das heisst, die betroffenen Personen haben im Sinn der Eigenverantwortung zunächst die vor Ort verfügbaren Anlaufstellen und Hilfsmöglichkeiten (z.B. Polizei, Ambulanz, medizinische Einrichtungen, Geldinstitute oder Versicherungen) soweit als möglich selbstständig in Anspruch zu nehmen. Der konsularische Schutz, also die Hilfeleistung durch das EDA, kommt erst zum Tragen, wenn die Betroffenen alles Zumutbare versucht haben, um die Notlage selber organisatorisch oder finanziell zu überwinden. Auf Hilfeleistungen besteht kein Rechtsanspruch.

Schweizer Vereine

Weltweit gibt es mehr als 650 Schweizer Vereine und Institutionen, die vom Auslandschweizerrat (ASR) der ASO anerkannt sind. Die Schweizer Vereine und Institutionen haben unterschiedliche Zwecke. Es gibt humanitäre Organisationen, traditionelle Schweizerklubs, Sportvereine und noch vieles mehr. Auf der Webseite der ASO gibt es eine Liste mit allen Schweizer Vereinen im Ausland und Informationen über eine Neugründung eines Schweizer Vereines sowie Unterlagen für die Anerkennung eines solchen.

Schweizervereine ASO

Alle relevanten Informationen rund um das Thema Schweizervereine

Auslandschweizer-Organisation ASO

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) vertritt seit 1916 die Gesamtinteressen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in der Schweiz und wird von den Behörden als Sprachrohr der Auslandschweizergemeinschaft anerkannt. Die ASO besteht aus dem Auslandschweizerrat – auch «Auslandschweizerparlament» genannt – und dem Auslandschweizersekretariat, das eine breite Dienstleistungspalette für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anbietet.

Auslandschweizer-Organisation (ASO)

Besser informierte, beratene und vernetzte Schweizerinnen und Schweizer im Ausland dank SwissCommunity, der Auslandschweizer-Organisation

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Kontakt

Innovation und Partnerschaften
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern