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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Philippinen: Familie, Ehe, Partnerschaften

Informieren Sie sich über Familie, Ehe und Partnerschaft, wenn Sie nach den Philippinen auswandern möchten. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.

Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Schweizer Vertretung in Philippinen

Mehr Informationen zum Thema Ehe und Meldeplicht.

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Merkblatt des Bundesamts für Justiz BJ

Nähere Auskünfte

Partnerschaften

Das philippinische Recht erlaubt weder die gleichgeschlechtliche Ehe noch die eingetragene Partnerschaft. Es besteht kein gesetzlicher Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung. Die Homosexualität wird jedoch auf den Philippinen weitgehend als Teil des normalen Lebens akzeptiert.

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Kontakt

Innovation und Partnerschaften
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern