Philippinen: Einreise und Aufenthalt
Einreise- und Visabestimmungen können sich laufend ändern. Verbindliche Auskünfte in Zusammenhang mit aktuell gültigen Einreise- und Visabestimmungen erteilt Ihnen die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) auf den Philippinen.
Wir bitten Sie, zusätzlich zu den Informationen des EDA, die Bestimmungen von den Philippinen zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetztes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.
Zuständige Vertretung von den Philippinen
Verbindliche Auskünfte zu gültigen Einreise- und Visabestimmungen.
EDA Reisehinweise und Vertretungen
Informationen zu den EDA-Vertretungen im Ausland und den Reisehinweisen für die Philippinen.
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Schweizerische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (der Tag nach der Ankunft wird als 1. Tag gerechnet) kein Touristenvisum für die Philippinen. Bei der Einreise erhalten sie ein sogenanntes «Visum on arrival». Sie benötigen für die Einreise einen gültigen Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie einen Nachweis über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt. Das Land muss spätestens am 30. Tag verlassen werden. Vergehen gegen die philippinischen Einreisebestimmungen werden mit einer Busse geahndet.
Für einen Aufenthalt von 31 bis zu 59 Tagen ab dem Tag der Einreise muss bei einer philippinischen Auslandsvertretung ein Touristenvisum beantragt werden. Sowohl bei einem einfachen Einreisevisum (Single Entry Visa) als auch bei einem mehrfachen Einreisevisum (Multiple Entry Visa) ist der Aufenthalt auf 59 Tage begrenzt.
Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland
Pflichten
Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass (oder die gültige ID), die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.
Rechte
Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.
Schweizer Revue
Die Schweizer Revue ist eine Informationszeitschrift für im Ausland lebende Schweizer Staatsangehörige.
Impfung & Gesundheit
Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Safetravel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.
Healthy Travel
Impfempfehlungen erhalten Sie bei der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel.
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Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern