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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Thailand: Arbeiten

Ohne besondere berufliche Qualifikationen und Erfahrungen ist ein gut bezahlter Job in Thailand schwer zu finden. Erfahrungsgemäss haben ausländische Unternehmen ein höheres Lohnniveau und bieten mehr Urlaubstage sowie bessere Sozialleistungen an. Zu berücksichtigen sind natürlich auch die Leistungen, die dem Arbeitnehmenden laut Arbeitsvertrag zustehen.

Die Beziehung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden ist im Wesentlichen im «Labour Protection Act» und im «Civil and Commercial Code», Abschnitt 575 bis 586 und einigen weiteren gesetzlichen Vorschriften geregelt.

Weitere Informationen zum Thema Arbeiten in Thailand bietet Ihnen die Länderinformation vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.

SECO Länderinformationen

Nähere Informationen zum Thema Arbeiten in Thailand.

Arbeitsbewilligung

Um zu arbeiten, benötigen Ausländerinnen und Ausländer eine gültige Arbeitsbewilligung (Work Permit). Diese wird vom Arbeitsamt allerdings nur dann bewilligt, wenn die betreffenden Personen aus dem Ausland über eine in Thailand gefragte Qualifikation verfügt. Zudem muss der zukünftige Arbeitgebende gegenüber der Einwanderungsbehörde nachweisen, dass für die Stelle keine Inländerin oder Inländer zur Verfügung steht. Es ist schwierig, einen entsprechenden Job zu bekommen – auch sind die Verdienstmöglichkeiten oft enttäuschend.

Es kann durchaus mehrere Monate dauern bis ein Arbeitsgesuch bewilligt oder abgelehnt wird. Während der Beantragungsphase darf nicht gearbeitet werden. Verstösse werden hart bestraft. Wenn ausländische Arbeitnehmende auf der Basis einer Jobzusage bei der zuständigen thailändischen Vertretung ein «Non-Immigrant B Visum» beantragt haben und damit einreisen, können thailändische Arbeitgebende die Arbeitsbewilligung beantragen.

Nach der Einreise in Thailand muss man mit der Bewilligung des Arbeitsamtes beim Immigrationsamt (Immigration Bureau) das «Work-Permit Visum» bewilligen und im Pass eintragen lassen. Das Immigrationsamt ist ebenfalls für Verlängerungen zuständig. Amtsstellen des Immigrationsamtes befinden sich in allen grösseren Städten.

Visa Kategorien

Nähere Informationen zu Arbeitsvisa der Thailändischen Botschaft in Bern.

Stellenvermittlung

Der Arbeitsmarkt ist für Ausländerinnen und Ausländer praktisch inexistent, daher unterhalten die internationalen Rekrutierungsfirmen auch keine Büros in Thailand. Die wenigen vorhandenen Niederlassungen konzentrieren sich auf die Vermittlung von thailändischen Arbeitnehmenden. Dies hat zur Folge, dass die Stellensuche in Thailand nicht einfach ist. Die Mehrzahl der in Thailand ansässigen Schweizer Firmen besetzen ihre Stellen via Mutterhaus. Die Schweizerisch-Thailändische Handelskammer publiziert Stellenanzeigen und Stellengesuche. Von Nutzen sind globale Internet-Suchmaschinen.

Swiss Thai Chamber of Commerce

Weitere Informationen der Handelskammer.

Diplomanerkennung

Informationen zur Anerkennung von akademischen und beruflichen Qualifikationen finden sich auf der Webseite des Netzwerks ENIC-NARIC. Auf dieser Webseite sind auch die Adressen der nationalen Informationszentren (z.B. Swiss ENIC) aufgelistet.

Netzwerk ENIC-NARIC

Informationen zur Anerkennung von Diplomen.

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Kontakt

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3003 Bern