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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Thailand: Familie, Ehe, Partnerschaften

Informieren Sie sich über Familie, Ehe und Partnerschaften, wenn Sie nach Thailand auswandern möchten. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.

Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Schweizer Vertretung in Thailand

Mehr Informationen zum Thema Ehe und Meldeplicht.

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Merkblatt des Bundesamts für Justiz BJ

Nähere Auskünfte

Partnerschaften

Die im Jahre 2007 verabschiedete neue Verfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. 2021 hat Thailand ein Gesetz verabschiedet, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkannt und ihnen nahezu gleiche Rechte wie verheirateten Paaren gibt.

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Kontakt

Innovation und Partnerschaften
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern