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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Thailand: Vorsorge und Versicherung

Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung der Leistungen ins Ausland. Die Schweiz und Thailand haben kein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet.

Altersvorsorge

Die Leistungen des Sozialversicherungssystems (Social Security Fund SSF) in Thailand sind ausserordentlich tief und daher für ausländische Personen für die Lebensplanung in Thailand nicht relevant. Da der Schutz der Sozialversicherung nur Mindeststandards erfüllt, empfiehlt sich eine zusätzliche berufliche Vorsorge und Versicherung gegen Krankheit sowie Unfall.

Kranken- und Unfallversicherung

Die Leistungen der staatlichen thailändischen Sozialversicherung garantieren den thailändischen Arbeitnehmenden einen Mindeststandard an sozialer Sicherheit, der für Ausländerinnen und Ausländer jedoch kaum ausreicht. Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Die Prämien (bei vergleichbarer Deckung) sind meistens erheblich höher als in der Schweiz, da weder die Spitäler noch die Versicherungen durch das staatliche Sozialwesen quersubventioniert sind. Zudem steigen sie im Alter progressiv. Bei thailändischen Versicherungen ist eine lebenslange Versicherungsgarantie oft nicht gewährt. Auf jeden Fall mit der Kündigung einer bestehenden Zusatzversicherung in der Schweiz zuwarten, bis eine vorbehaltslose Aufnahme vom internationalen Versicherer vorliegt.

Arbeitslosenversicherung

Die Leistungen der staatlichen thailändischen Sozialversicherung sollten den thailändischen Arbeitnehmenden einen Mindeststandard an sozialer Sicherheit garantieren. Ausländische Personen haben im Prinzip keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Verliert eine ausländische Person ihre Stelle (unabhängig vom Grund), verfällt gleichentags ihr Non-Immigrant Visum (d.h. sie muss das Land am selben Tag verlassen oder eine Visaverlängerung von maximal 7 Tagen beantragen).

Schweizer AHV/ IV

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