Informationen für Vertragspartner
Beauftragte des EDA finden hier nützliche Informationen zu den Auftragsvergabeverfahren, den Anforderungen an Offerten sowie zu den verschiedenen Auftragstypen und den jeweils anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zudem finden Beitragsempfänger hier die massgeblichen Vertragsdokumente und AGB.
Rechtliche Anforderungen an die Auftragsvergabe
Schwellenwerte
Bei einer öffentlichen Ausschreibung publiziert das EDA den Auftrag auf der Plattform simap.ch. Alle interessierten und geeigneten Anbieter können eine Offerte einreichen. Das EDA evaluiert die Offerten anhand der vordefinierten und publizierten Kriterien. Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag, welcher auf simap.ch publiziert wird.
Bei einem Einladungsverfahren wählt das EDA Anbieter aus, welche es zur Offertstellung einlädt. Dabei holt das EDA – wenn möglich – mindestens drei Offerten ein. Das EDA evaluiert die Offerten und vergibt den Auftrag an das vorteilhafteste Angebot.
Beim freihändigen Verfahren vergibt das EDA den Auftrag direkt an einen Anbieter. Bei der vorgängigen Prüfung des Angebots beachtet das EDA das Gebot des effizienten und wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Mittel.
Voraussetzungen für freihändige Vergaben
Im Rahmen des Tätigkeitsbereiches der EDA erlauben folgende Ausnahmen eine freihändige Vergabe:
- Wenn aufgrund technischer Besonderheiten oder aus Gründen des Schutzes des geistigen Eigentums nur ein Anbieter in Frage kommt oder keine angemessene Alternative besteht.
- Wenn es sich um Entwicklungszusammenarbeit oder humanitäre Hilfe handelt:
- Aufträge im Rahmen internationaler Nothilfe sowie Agrar- oder Ernährungshilfe;
- Aufträge aufgrund eines internationalen Abkommens zur gemeinsamen Umsetzung eines Projekts durch Unterzeichnerstaaten;
- Aufträge, die gemäss den besonderen Verfahren oder Bedingungen einer internationalen Organisation vergeben werden.
Rechtlicher Rahmen
Die Auftragsvergaben erfolgen nach den Vorgaben des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen sowie nach den EDA-internen Weisungen.
Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)
Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB)
Anforderungen an Offerten
Bei der Ausarbeitung von Offerten wird auf ein gutes Verständnis des Projekts und seines Umfelds grossen Wert gelegt. Dabei sind Konzepte und Methoden zur Ausführung des Auftrags vorzuschlagen und Überlegungen bezüglich spezieller Chancen und Risiken zu formulieren. Zudem sind eine übersichtliche Darstellung des Einsatzes der Projektmittel (Personen, Güter, Finanzmittel) und die Veranschaulichung der institutionellen und organisatorischen Abläufe erwünscht. Eine besonders wichtige Rolle spielen dabei die Qualifikationen und die zugesicherte Verfügbarkeit des vorgeschlagenen Schlüsselpersonals. Für das finanzielle Angebot werden in der Regel strukturelle Vorgaben für die Erstellung des Budgets gemacht, um die Vergleichbarkeit der Offerten zu erreichen. Obwohl das finanzielle Angebot in der Gesamtbeurteilung nur ein Kriterium neben verschiedenen anderen ist, werden marktgerechte Angebote erwartet.
Informationen für Beauftragte
EDA-Auftragnehmer und Beitragsempfänger finden hier nützliche Informationen und erforderliche Dokumente in Zusammenhang mit Verträgen.
Vertragsdokumente und AGB
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Generalsekretariat GS-EDA
Eichenweg 5
3003 Bern