Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit durch die Schweizer Vertretung bis zu 15 Tage ab Eingang des Antrags dauern kann. Antragsteller werden daher gebeten, so früh wie möglich einen Termin zu vereinbaren. Findet die geplante Reise früher statt, kann nicht garantiert werden, dass ein Visum rechtzeitig ausgestellt werden kann. 

Brauche ich ein Schengen-Visum?

Visumvorschriften für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage nach Staatsangehörigkeit

Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen-Visum einreichen?

Liste der zuständigen Behörden oder Stellen für den Visumantrag nach Wohnsitz

Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren

Notwendige Unterlagen zur Unterbreitung eines Gesuchs für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Gebühren für ein Schengen-Visum

Informationen über die Gebühr eines Schengen Visums

Schengen und Ihre Personendaten

Informationen über das SIS, die Registrierung Ihrer Personendaten und die Behörden oder Personen, die darauf Zugriff haben

Beschleunigtes Verfahren aus dringenden medizinischen Gründen (Fast-Track)

Beschleunigte Terminvereinbarung und Prüfverfahren aus medizinischen oder humanitären Gründen (dringende medizinische Behandlung, schwerer Unfall, Todesfall eines Familienangehörigen, usw.)