Gültig am:
Publiziert am: 03.09.2024

Diese Reisehinweise wurden aktualisiert. Weiterhin gültig: Von Reisen in den Irak wird abgeraten. Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die teilautonome Region Kurdistan wird abgeraten.


Reisehinweise für Irak

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Irak wird abgeraten.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die teilautonome Region Kurdistan wird abgeraten (Provinzen Dohuk, Erbil, Sulaymaniyah).
Siehe weiter unten.

Die Lage bleibt unübersichtlich und volatil. Die Sicherheit ist nicht gewährleistet. Kleinere Fraktionen der Terrorgruppe «Islamischer Staat (IS)» halten sich vor allem in der Region um Mosul und in den Provinzen Anbar, Nineveh, Diyala, Kirkuk und Salahedin auf, wo sie von der irakischen Armee bekämpft werden. Die (ehemaligen) Kampfzonen sind teilweise stark vermint.

Das Risiko von Entführungen durch terroristische und kriminelle Gruppierungen (teilweise mit Todesfolge) ist hoch und besteht für einheimische wie für ausländische Personen. Beispiele:

  • Im März 2023 wurde eine israelisch-russische Staatsangehörige in einem Restaurant in Bagdad entführt.
  • Im November 2022 wurde ein amerikanischer Staatsangehöriger bei einem Entführungsversuch in Bagdad getötet.

Mit Attentaten sowie Raketen- und Granatenangriffen muss gerechnet werden; diese fordern regelmässig Todesopfer und Verletzte. Das Risiko besteht im ganzen Land. Attentate richten sich unter anderem gegen die lokalen Behörden, die Sicherheitskräfte, Kundgebungen, religiöse Stätten, Märkte und Restaurants und gegen Medienschaffende. Besonders gefährdet sind die internationale Zone und der Flughafen in Bagdad sowie Militärbasen. Auch Anschläge gegen ausländische Einrichtungen sind möglich. Beispiele von Attentaten:

  • Am 15. Januar 2024 erfolgte ein Raketenangriff in der Nähe von Erbil, bei welchem mehrere Personen getötet oder verletzt wurden.
  • Am 29. Oktober 2022 wurden bei einem Attentat in der Nähe eines Fussballstadions in Bagdad zahlreiche Personen getötet oder verletzt.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Gewaltsame Ausschreitungen und Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften haben seit 2019 Hunderte Todesopfer und Tausende Verletzte gefordert. Die Sicherheitskräfte verwenden scharfe Munition um Demonstrationen aufzulösen.

Die irakische Gesetzgebung verbietet jeglichen Kontakt zu Israel. Widerhandlungen können mit langjähriger Haft oder mit dem Tod bestraft werden.

Teilautonome Region Kurdistan (Provinzen Dohuk, Erbil, Sulaymaniyah):
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die teilautonome Region Kurdistan wird abgeraten.

In den Grenzgebieten zur Türkei und zum Iran finden Kampfhandlungen statt und es werden regelmässig Stellungen von bewaffneten kurdischen Gruppierungen bombardiert. Ausserdem besteht die Gefahr von Minen und Blindgängern.

Es finden regelmässig Angriffe mit Raketen und bewaffneten Drohnen statt. Sie richten sich am häufigsten gegen Militärbasen sowie gegen den militärischen Teil des internationalen Flughafens in Erbil. Seit Oktober 2023 ist eine Zunahme von Drohnen- und Raketenangriffen auf US-Interessen zu verzeichnen. Es werden auch Ziele in der Stadt Erbil und anderen Orten angegriffen.

Es besteht das Risiko von Attentaten. Im 2022 wurden diverse politisch motivierte Attentate in und um Sulaymaniyah verübt.

Wenn Sie aus dringenden Gründen in die teilautonome Region Kurdistan reisen müssen, beachten Sie folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien oder bei einer ortsansässigen Vertrauensperson über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Reisen Sie auf dem Luftweg hin und zurück.
  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und befolgen sie deren Ratschläge.
  • Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn es besteht das Risiko von Ausschreitungen.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Meiden Sie die Grenzgebiete zu den Provinzen Anbar, Nineveh und Salahedin.
  • Meiden Sie weiträumig die Grenzgebiete zum Iran, zur Türkei und zu Syrien.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft im Irak
Schweizer Botschaft in Jordanien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.