Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Gebühren
Pass und Identitätskarte werden separat versandt (andere Produktionsstätten).
Alle Gebühren sind anlässlich des Termins in bar, mit Cheque oder Postal Order (ausgestellt auf Swiss Embassy), oder mit UK Debit- und Kreditkarten (MasterCard und Visa) zu bezahlen.
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11).
Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.