Gebühren

Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.

Pass und Identitätskarte werden separat versandt (andere Produktionsstätten).

Alle Gebühren sind anlässlich des Termins in bar, mit Cheque oder Postal Order (ausgestellt auf Swiss Embassy), oder mit UK Debit- und Kreditkarten (MasterCard und Visa) zu bezahlen.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.