Bei einer Rückkehr in die Schweiz sind gewisse administrative Vorkehrungen zu treffen. Zum Beispiel ist Ihre Rückkehr der Schweizer Vertretung mitzuteilen, bei der Sie angemeldet sind. Die Abreise muss allenfalls auch den zuständigen ausländischen Behörden mitgeteilt werden; im Gastland können beispielsweise Zollformalitäten anfallen, und in der Schweiz ist die Anmeldung am neuen Wohnort zu regeln.
Rückkehr in die Schweiz (Abmeldung im Auslandschweizerregister)
Sie können der Vertretung die neue Adresse im Online-Schalter mitteilen.
Wenn Mitglieder Ihrer Familie ausländische Staatsangehörige sind und eine Einreise- oder Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz benötigen, reichen Sie die entsprechenden Anträge bitte rechtzeitig ein.
Visa – Einreise und Aufenthalt in der Schweiz
Rückkehr von Auslandschweizerinnen und -schweizern in die Schweiz
Bei der Schweizer Vertretung im Ausland hinterlegte Urkunden
Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung im Auslandschweizerregister Ihre Heimatscheine bei der Schweizer Vertretung hinterlegt haben, vergessen Sie bitte nicht, diese vor der Rückkehr in die Schweiz abzuholen. Sie werden sie für die Anmeldung bei Ihrer neuen Wohngemeinde in der Schweiz brauchen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.