Sie müssen Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen lassen, das für eine Behörde oder Einrichtung in der Schweiz bestimmt ist – zum Beispiel eine Vollmacht zuhanden des Grundbuch- oder Handelsregisteramtes.
In diesem Fall müssen Sie persönlich während der Öffnungszeiten am Schalter der regionalen Konsularagentur in Bangkok vorsprechen. Bringen Sie bitte einen gültigen Identitätsausweis und das Dokument mit, das unterzeichnet werden soll. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, diese Dienstleistung in der schweizerischen Botschaft in Kuala Lumpur zu erbringen.