Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen-Visum einreichen?

Mein Wohnort Mein Visumgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen
Malaysia  siehe Vertretungsvereinbarungen unten 

Vertretungsvereinbarungen

Wenn ein Staat über keine eigene Visasektion in einem Land verfügt, kann er im Schengen Visumbereich von einem anderen Schengen-Mitgliedstaat vertreten werden. Dazu wird eine Vertretungsvereinbarung zwischen den beiden betroffenen Staaten abgeschlossen.

Die Vertretungsvereinbarung erlaubt somit dem vertretenden Staat, die Schengen Visumgesuche in seiner eigenen Zuständigkeit zu erteilen oder zu verweigern, ohne den vertretenen Staat zu konsultieren.

Land / Region Schengenstaat, der die Schweiz repräsentiert Mein Visumgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen
Malaysia  Österreich siehe Vertretungsvereinbarungen