Detaillierte Informationen finden Sie auf der französischen und englischen Seite.
Welche Unterlagen sind dem Visumgesuch beizulegen?
- Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde (Original oder Fotokopie)
- Antrag auf Erteilung eines Visums für den langfristigen Aufenthalt (Visum D)
- Gültiger Pass (Original)
- Passbild
- Visumgebühr
Im Prinzip sind folgende Unterlagen der zuständigen Schweizer Vertretung vorzulegen:
Sollte Ihr Aufenthalt in der Schweiz nicht länger als 90 Tage dauern, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Vertretung in Verbindung.