(V)
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder eines gültigen D-Visums in Verbindung mit einem anerkannten Reisedokument.
(M*: D)
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomatenpässen, welche in offizieller Mission in die Schweiz reisen.