Nachfolgende Dokumente sind persönlich beim für Sie zuständigen Konsulat einzureichen. Falls das für Sie zuständige Konsulat Rio de Janeiro ist, vereinbaren Sie bitte vorgängig einen Termin.
- 2 Formulare 0.34A, auszufüllen durch den/die nicht-schweizerischen Ehepartners/in, der/die in Brasilien lebt. Achtung: die Formulare müssen persönlich auf dem für Sie zuständigen Konsulat unterschrieben werden. Die Formulare finden Sie am Ende dieser Seite;
- Ein zweiter Auszug (mit Apostille und nicht älter als 3 Monate) und eine einfache Kopie der Geburtsurkunde des/der nicht-schweizerischen Ehepartners/in, der/die in Brasilien lebt;
- Zivilstandsausweis (Escritura Pública) des/der nicht-schweizerischen Ehepartners/in, der/die in Brasilien lebt, ausgestellt durch ein Cartório de Notas, mit Angaben zur Nationalität, Zivilstand und Wohnsitz (mit Apostille und nicht älter als 3 Monate) und eine Kopie davon;
- Falls der Zivilstand des/der nicht-schweizerischen Ehepartners/in, der/die in Brasilien lebt zum Zeitpunkt der Heirat nicht “ledig” ist, muss ein zweiter Auszug (mit Apostille und nicht älter als 3 Monate) und eine Kopie der vorherigen Heiratsurkunde mit rechtsgültigem Scheidungsvermerk oder zweiter Auszug (mit Apostille und nicht älter als 3 Monate) und eine Kopie des Auszuges der Todesurkunde des/der vorherigen Ehepartners/in vorgelegt werden (mit Apostille und nicht älter als 3 Monate);
- Originaler Pass des/der nicht-schweizerischen Ehepartners/in, der/die in Brasilien lebt;
- 2 Kopien des Passes des/der Schweizer Ehepartners/in (der Seiten mit dem Foto und den persönlichen Daten) und Adresse und Telefon in der Schweiz, falls er/sie nicht in diesem Konsulat immatrikuliert ist;
- Falls der/die in der Schweiz lebende Ehepartner/in, nicht Schweizer ist: 2 Kopien der Aufenthaltsbewilligung;
- BRL 1'830.00 (RJ-Karte oder Bargeld/ SP- nur in Bargeld). Die Bezahlung muss persönlich auf dem für Sie verantwortlichen Generalkonsulat erfolgen.
Die Schweizer Behörden akzeptieren weder plastifizierte noch reduzierte Urkunden, und auch nicht solche ohne Apostille.
WICHTIG: Schriftliche Angabe der vollständigen Namen der Eltern, der in der Schweiz wohnhaften Person.
Falls der/die nicht-schweizerische Ehepartner/in nach der Heirat in der Schweiz leben möchte, muss er/sie ein Visum beantragen. Detaillierte Informationen unter: Visum: Vorbereitung einer Heirat in der Schweiz (PDF, 390.2 kB, Deutsch)
ACHTUNG:
Alle offiziellen Dokumente müssen notwendigerweise mit einer Apostille versehen sein. Brasilien und die Schweiz sind Signatarstaaten der Konvention über die Haager Apostille. Daher müssen Dokumente, die in Brasilien ausgestellt und für die Schweiz bestimmt sind, von den zuständigen örtlichen Behörden (Notar) mit der Haager Apostille versehen werden.
Für weitere Informationen über die Apostilierung von Dokumenten, bitten wir Sie, das Portal des Nationalen Justizrates (CNJ) zu beachten. Er ist die in Brasilien zuständige Stelle für die Umsetzung der Konvention in Brasilien. Auf dieser Internetseite findet sich auch die Liste der zugelassenen Notariate.