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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Argentinien: Arbeiten

Argentinien hat eine fortschrittliche Arbeits- und Sozialgesetzgebung. Die Dauer der Arbeit darf acht Stunden pro Tag oder achtundvierzig Stunden pro Woche nicht überschreiten, und gilt für jede Person, die in öffentlichen oder privaten Betrieben beschäftigt ist.

Die Anzahl der gewährten Ferientage hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und reicht von 14 Kalendertagen für Personen, die weniger als 5 Jahre gearbeitet haben, bis zu 35 Kalendertagen für Personen, die mehr als 20 Jahre gearbeitet haben. Die Arbeitslosenquote ist sehr hoch, darum ist für ausländische Stellungsuchende oft nicht einfach, eine Arbeitsstelle zu finden.

SECO Länderinformationen

Nähere Informationen zum Thema Arbeiten

Arbeitsbewilligung

Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Argentinien ist, nebst einem gültigen Visum und der Anmeldung bei der Föderalen Verwaltung der öffentlichen Einnahmen («Administración Federal de Ingresos Públicos (AFIP)», auch eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Diese kann beim Arbeitsministerium beantragt werden.

Einreiseerlaubnis als Arbeitnehmer (es)

Weitere Informationen zum Thema Einreiseerlaubnis finden Sie auf der Webseite der argentinischen Einwanderungsbehörde.

Stellenvermittlung

Da Argentinien eine sehr hohe Arbeitslosenquote hat, ist der Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer praktisch inexistent. Die Schweizerisch-Argentinische Handelskammer publiziert Stellenanzeigen und Stellengesuche. Von Nutzen sind globale Internet-Suchmaschinen

Cámara de comercio Suizo-Argentina (es)

Handelskammer Argentinien

Diplomanerkennung

Für die Anerkennung von Schul- und Studienabschlüssen ist das Bildungsministerium («Ministerio de Educación») zuständig. Der Ministererlass Nr. 2388/15 regelt die Anerkennung von berufsqualifizierenden Abschlüssen, die von Fachschulen oder Fachhochschulen (also von ausseruniversitären Ausbildern im tertiären Bereich) im Ausland erteilt werden.

Anerkennung von Zeugnissen, Diplomen, Grund- und Sekundarschulabschlüssen (es)

Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Diplomen finden Sie auf der Seite der argentinischen Behörden.

Selbständige Berufsausübung

Informationen zur Ausübung einer selbständigen Berufstätigkeit zur Firmengründung erteilt das Ministerium für Produktive Entwicklung. Die Schweiz und Argentinien haben am 12. April 1991 ein Abkommen zum Investitionsschutz unterzeichnet. Ausländische Investoren können Kapital und Gewinne ins Ausland transferieren.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben auch die Möglichkeit, sich an «Switzerland Global Enterprise» oder an die Handelskammer zu wenden.

Switzerland Global Enterprise

S-GE ist die offizielle Schweizer Organisation für Exportförderung und Standortpromotion.

Portal des Unternehmers (es)

Weitere Informationen zum Thema selbstständige Berufstätigkeit in Argentinien.

Investitionsschutzabkommen Schweiz-Argentinien

Abkommen zur Schaffung und Aufrechterhaltung günstiger Bedingungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei auf dem Gebiet der anderen Vertragsparteien.

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Kontakt

Innovation und Partnerschaften
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Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern