Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Argentinien: Familie, Ehe, Partnerschaften

Informieren Sie sich über Familie, Ehe und Partnerschaft, wenn Sie nach Argentinien auswandern möchten. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.

Familienzusammenführung

Visa zur Familienzusammenführung können ausschliesslich bei der konsularischen Vertretung Argentiniens im Wohnsitzland des Ausländers beantragt werden. Diese Art von Visum kann für den Ehepartner, die Kinder oder Familienangehörige einer Person argentinischer Herkunft, die eingebürgert wurde oder die argentinische Staatsangehörigkeit durch Option erworben hat, beantragt werden. Ebenso können der Ehepartner, Familienangehörige oder minderjährige oder behinderte Kinder einer ausländischen Person, die ihren ständigen Wohnsitz in Argentinien hat, dieses Visum beantragen.

Visum zur Familienzusammenführung (es)

Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf der Seite des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, internationalen Handeln und Kultur zu lesen.

Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Schweizer Vertretung in Argentinien

Mehr Informationen zum Thema Ehe und Meldepflicht.

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Merkblatt des Bundesamts für Justiz BJ

Nähere Auskünfte

Partnerschaften

Seit 2010 erlaubt Argentinien die gleichgeschlechtliche Ehe. Homosexualität ist gesellschaftlich weitgehend akzeptiert.

Ehe – Ministerium für Justiz und Meschenrechte (Spanisch)

Weitere Informationen zum Thema gleichgeschlechtliche Ehe in Argentinien

Alle Themen

1. Februar 2026

Argentinien: Einreise und Aufenthalt

1. Februar 2026

Argentinien: Einfuhr und Zoll

1. Februar 2026

Argentinien: Arbeiten

1. Februar 2026

Argentinien: Vorsorge und Versicherung

1. Februar 2026

Argentinien: Steuern

1. Februar 2026

Argentinien: Familie, Ehe, Partnerschaften

1. Februar 2026

Argentinien: Schule und Bildung

1. Februar 2026

Argentinien: Sicherheit

1. Februar 2026

Argentinien: Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Kontakt

Innovation und Partnerschaften
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern