Argentinien: Vorsorge und Versicherung
Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung der Leistungen ins Ausland. Die Schweiz und Argentinien haben kein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet.
Altersvorsorge
Arbeitnehmende haben nach 30 Arbeitsjahren Anrecht auf eine Altersrente. Männer müssen das 65. und Frauen das 60. Altersjahr zurückgelegt haben. Sie leisten während ihrer Erwerbstätigkeit einen Beitrag an die Altersvorsorge und einen Beitrag an die Pensionierten-Krankenkasse (PAMI). Der Anspruch auf Pension gilt für alle Erwerbstätigen im formellen Anstellungsverhältnis. Aktuelle Informationen zur Altersvorsorge sind auf der Webseite der argentinischen Regierung zu lesen.
Altersvorsorge in Argentinien (es)
Mehrere Informationen zum Thema Altervorsorge erhalten Sie auf der Seite der argentinischen Behörden.
Kranken- und Unfallversicherung
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten bei einer Kranken- und Unfallversicherung anzumelden («Obra Social Nacional»).
Da die staatliche Krankenversicherung eine Minimaldeckung bietet, wird dringend empfohlen eine private Krankenversicherung abzuschliessen.
Behalten Sie solange wie möglich die Krankenversicherung in der Schweiz bei. Klären Sie vor der Arbeitsaufnahme ab, ob Ihre bestehende Versicherung genügende Deckung bei Krankheit im Ausland anbietet. Vielfach empfiehlt es sich, eine internationale Krankenversicherung für die Zeit des Auslandaufenthaltes abzuschliessen. Sie sollten jedenfalls zuvor in Erfahrung bringen, zu welchen Bedingungen der Arbeitgeber Sie im Gastland versichert. Warten Sie mit der Kündigung einer bestehenden Zusatzversicherung der Schweiz zu, bis eine vorbehaltslose Aufnahme vom internationalen Versicherer vorliegt.
Nationale Versicherung (es)
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Webseite des argentinischen Gesundheitsministeriums.
Medicina Prepaga (es)
Weitere Informationen zum Thema private Krankenversicherung finden Sie auf der Webseite der argentinischen Behörden.
Berufliche Vorsorge
Arbeitnehmende, die einen Berufsunfall erleiden, müssen diesen gemäss dem Gesetz über Arbeitsrisiken umgehend schriftlich beim Arbeitgeber deklarieren. Im Falle einer Invalidität schätzt die Berufsrisikoversicherung («Aseguradora de Riesgos del Trabajo») den Grad der Arbeitsunfähigkeit. Auf Basis dieses Prozentsatzes wird die Entschädigungssumme berechnet.
Superintendencia de Riesgos de Trabajo (es)
Aktuelle Informationen über berufliche Vorsorge finden Sie auf der Webseite des argentinischen Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit.
Aseguradora de Riesgos del Trabajo ART (es)
Mehrere Informationen zum Thema Berufsrisikoversicherung.
Arbeitslosenversicherung
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung garantieren den Arbeitnehmenden einen Mindeststandard an sozialer Sicherheit. Damit ausländische Arbeitnehmende Leistungen der argentinischen Arbeitslosenversicherung erhalten, müssen sie in den vergangenen drei Jahren vor dem Verlust der Arbeitsstelle während mind. 6 Monaten Beiträge bezahlt haben. Zudem müssen sie zum Zeitpunkt des Antrages auf Arbeitslosengeld einen argentinischen Ausweis (DNI: Ausweis für Bürger und/oder Niedergelassene) vorweisen können. Arbeitnehmende denen ohne gerechten Grund oder aufgrund höherer Gewalt gekündigt wurde und die über ein minimales Guthaben aus Arbeitgeberanteilen beim Sozialversicherungssystem verfügen, haben Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, die monatlich ausgezahlt wird, sowie auf Deckung medizinischer Leistungen.
Arbeitslosigkeit ANSES (es)
Weitere Informationen zur Arbeitslosigkeit finden Sie auf der Webseite der argentinischen Regierung.
Arbeitslosenversicherung (es)
Mehrere Informationen zu diesem Thema sind auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit Beschäftigung und soziale Sicherheit.
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