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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Argentinien: Einfuhr und Zoll

Bei der Einfuhr nach Argentinien muss jede Person, unter bestimmten Bedingungen (z.B. Einfuhr hoher Geldbeträge oder Überschreitung der Zollfreigrenze), eine schriftliche Einfuhrdeklaration ausfüllen («Declaración de Aduanas»)

Die Einfuhr einiger Waren unterliegt in Argentinien Restriktionen oder ist verboten. Detaillierte Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen finden Sie auf den Webseiten der argentinischen Zollbehörde.

Zollbehörde von Argentinien

Verbotene und eingeschränkte Gegenstände (es)

Informationen zu verbotenen und eingeschränkten Gegenständen.

Argentinische Zollbehörde (es)

Detaillierte Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen auf den Webseiten argentinischer Behörden.

Wareneinfuhr (es)

Weitere Informationen über die Einfuhr von Waren erhalten Sie auf der Webseite der argentinischen Behörden.

Haustiere (es)

Bei der Einfuhr von lebenden Tieren nach Argentinien sind strenge Vorschriften zu beachten.

Motorfahrzeuge (es)

Regelung der Einfuhr von Fahrzeugen, Booten und Flugzeugen.

Bezug von Schweizer Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Aktuelle Problematik

Im Zuge des Ausbaus von Regulierungen ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein der Finanzinstitute für mögliche Rechts- und Reputationsrisiken, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft, gestiegen. Dies hat zur Folge, dass im Ausland wohnhafte Personen von Schweizer Finanzinstitutionen zum Teil keinen oder nur restriktiven Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Diverse Schweizer Finanzinstitute bieten Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Wohnsitz in zahlreichen Staaten aber weiterhin, unter Einhaltung der lokalen und schweizerischen rechtlichen Bestimmungen, ein Zahlungsverkehrskonto an.

Besprechen Sie Ihren Fall frühzeitig mit Ihrem Finanzinstitut!

Bankkundinnen und Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen Beziehung zur Bank. Betroffenen wird empfohlen, schon bei der Vorbereitung des Wegzugs aus der Schweiz ins Ausland bzw. vom Ausland zurück in die Schweiz das Gespräch mit ihrem Finanzinstitut zu suchen, um Regulierungen zu finden, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden.

Auslandschweizerorganisation

Die Auslandschweizerorganisation (ASO) bietet auf ihrer Webseite nützliche Informationen rund um das Thema Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

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Kontakt

Innovation und Partnerschaften
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Effingerstrasse 27
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