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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Argentinien: Einreise und Aufenthalt

Einreise- und Visabestimmungen können sich laufend ändern. Verbindliche Auskünfte in Zusammenhang mit aktuell gültigen Einreise und Visabestimmungen erteilt Ihnen die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) von Argentinien.

Wir bitten Sie, zusätzlich zu den Informationen des EDA die Bestimmungen von Argentinien zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetzes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.

Zuständige Vertretung von Argentinien

Mehrere Informationen zu gültigen Einreise- und Visabestimmungen.

EDA Reisehinweise und Vertretungen

Informationen zu den EDA-Vertretungen im Ausland und den Reisehinweise für Argentinien

Auf dem Bild sieht man einen Gletscher, der von Wasser umgeben ist.

Schweizerische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Touristenvisum. Für die Einreise wird ein gültiger Reisepass, ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie der Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt benötigt. Touristenaufenthalte können grundsätzlich durch die zuständige Behörde einmalig für 90 Tage verlängert werden. Verbindliche Auskünfte erteilt die «Dirección Nacional de Migraciones». Eine Erwerbstätigkeit darf nicht aufgenommen werden.

Ist ein längerer Aufenthalt bzw. eine Erwerbstätigkeit geplant, ist ein Visagesuch bei der zuständigen argentinischen Vertretung einzureichen (argentinische Botschaft in Bern). Es bestehen Visa für die zweckbezogenen Kategorien Geschäftsreisen, berufsbedingte kurzfristige Aufenthalte, unbegrenzte Aufenthalte und Aufenthalt im Ruhestand. Die argentinische Vertretung erteilt rechtsverbindlich Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen.

Visa für Argentinien

Welches Visum benötige ich? (en, es)

Sie finden Informationen zum Visum und Antworten auf Fragen zum Thema Einwanderung auf der Seite der argentinischen Behörden.

Wo erhalte ich Auskunft? (en, es)

Verbindliche Auskünfte zu gültigen Einreise- und Visabestimmungen erteilen Ihnen die diplomatische oder konsularische Vertretung von Argentinien.

Wie erhalte ich ein Visum? (en, es)

Sie finden eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Visaprozess auf der Seite der argentinischen Regierung.

Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland

Pflichten

Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass (oder die gültige ID), die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.

Online Schalter

Rechte

Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.

Schweizer Revue

Die Schweizer Revue ist eine Informationszeitschrift für im Ausland lebende Schweizer Staatsangehörige.

Impfung & Gesundheit

Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Safetravel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.

Healthy Travel

Impfempfehlungen erhalten Sie bei der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel.

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Kontakt

Innovation und Partnerschaften
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern