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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Mexiko: Arbeiten

Mexiko ist kein Einwanderungsland. Es ist nicht einfach für Ausländerinnen und Ausländer, eine Arbeitsbewilligung zu erhalten. Per Gesetz wird den mexikanischen Arbeitgebern vorgegeben, lokale Arbeitskräfte zu priorisieren.

Bevor ein Arbeitgeber eine ausländische Person anstellen darf, muss er nachweisen, dass er auf dem Arbeitsmarkt keine einheimische Arbeitskraft finden kann. Gemäss der Ley federal del Trabajo (Arbeitsgesetz) darf ein Unternehmen nicht mehr als 10 % Prozent Ausländerinnen und Ausländer beschäftigen.

Darüber hinaus sind meistens gute Spanischkenntnisse notwendig, um in Mexiko arbeiten zu können.

Arbeitsrecht

Die Arbeitsbedingungen sind in der Ley federal del Trabajo geregelt (Arbeitsgesetz). Die gesetzliche Wochenarbeitszeit (von Montag bis Samstag) beträgt 48 Stunden (8 Stunden pro Tag). Es gibt kein offizielles Rentenalter, nach genügend Beitragsjahren ist eine Pensionierung ab 60 Jahren möglich (zuständig IMSS). Der Anspruch auf bezahlten Urlaub beträgt 12 Arbeitstage nach einem Arbeitsjahr ohne Unterbruch und 2 zusätzliche Tage pro weiteres gearbeitetes Jahr, ab dem 6. Jahr kommt eine andere Progression zur Anwendung (gemäss Art. 76 und 78 des Ley Federal de Trabajo). Geleistete Überstunden müssen finanziell abgegolten werden, bei Sonntagsarbeit sogar dreifach (Art. 74, 75 der Ley federal del Trabajo). Der Mutterschaftsurlaub beträgt nach geltenden Bestimmungen 84 Tage (42 Tage vor Geburt, 42 Tage nach Geburt), der Vaterschaftsurlaub 5 Tage.

PROFEDET (Spanisch)

PROFEDET ist die Bundesanwaltschaft zum Schutz der Arbeit und gehört zum Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (Secretaría del Trabajo y Previsión Social, STPS). Ihre Aufgabe ist der Schutz der Arbeits- und Sozialversicherungsrechte der Arbeitnehmer.

Instituto Nacional de Migración (Spanisch)

Das Nationale Institut für Migration wendet in Übereinstimmung mit den mexikanischen Gesetzen und internationalen Verträgen dauerhaft eine Reihe von Bestimmungen an.

Arbeitsbewilligung

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, beim Instituto Nacional de Migración (Migrationsamt) eine Arbeitsbewilligung zu beantragen. Die antragsstellende Person hat mit der mexikanischen Botschaft in Bern den genauen Prozess für den Aufenthalt/Arbeitsvisum zu klären. Bitte klären Sie frühzeitig ab, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

Embajada de México en Suiza (Spanisch)

Die Mexikanische Botschaft in der Schweiz gibt Ihnen mehr Auskunft.

IMF Country Report (Spanisch)

Der IMF Report für Mexiko informiert über die wirtschaftlichen Entwicklungen in Mexiko.

Stellenvermittlung

Öffentliche Angebote

Stellensuchende können die elektronische Plattform des Servicio nacional de empleo (nationale Arbeitsvermittlung) benützen oder sich an den Mexikanisch-schweizerischer Wirtschaftsverband Asociación Empresarial Mexicano Suiza (AEMS) wenden.

Mexikanisch-schweizerischer Wirtschaftsverband (Spanisch)

Der Mexikanisch-schweizerische Wirtschaftsverband informiert Sie über öffentliche Stellen Angebote.

Arbeitsportal (Spanisch)

Öffentliche Stellenangebote finden Sie auf dem Mexikanischen Arbeitsportal Portal del empleo.

Private Stellenvermittlung

Bei der Stellensuche können Sie die Jobportale im Internet konsultieren, Inserate in mexikanischen Zeitungen aufgeben und/oder ihre persönlichen Beziehungen nutzen. Eine bekannte und gute Jobbörse ist die CAMEXA (Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer).

Private Stelenvermittlung (Spanisch)

Private Stellenangebote finden Sie auf CAMEXA.

Diplomanerkennung

Für die Anerkennung von Diplomen können Sie sich an mehrere Stellen wenden, wie zum Beispiel das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), die Secretaría de Educación Pública (SEP) sowie das Europäische Netzwerk von Informationszentren (ENIC-NARIC).

Anerkennung ausländischer Diplome (SBFI)

SBFI Fragen zum Thema Anerkennung Ausländischer Diplome können an das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gerichtet werden.

Secretaría de Educación Pública (SEP) (Spanisch)

Wenden Sie sich bei Fragen zur Anerkennung von ausländischen Diplomen an die Secretaría de Educación Pública.

ENIC-NARIC (Spanisch)

ENIC-NARIC Informationen zur Anerkennung von akademischen und beruflichen Qualifikationen finden sich auf der Webseite des Netzwerks ENIC-NARIC. Auf dieser Webseite sind auch die Adressen der nationalen Informationszentren (z.B. Swiss ENIC) aufgelistet.

Selbständige Berufsausübung

Swissnex und der Swiss Business Hub bieten auf ihren Webseiten auch nützliche Informationen für die selbstständige Berufsausübung an.

Mexikanisch-Schweizerischer Wirtschaftsverband (Spanisch)

Wirtschaftsverband informiert Sie u.a. über die selbständige Berufsausübung in Mexiko.

Swiss Business Hub Mexico (Switzerland Global Enterprise)

Der Swiss Business Hub bietet auf seiner Webseite nützliche Informationen für die selbstständige Berufsausübung an.

Swissnex

Swissnex ist das globale Schweizer Netzwerk, das die Schweiz und die Welt in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation verbindet.

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