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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Mexiko: Einfuhr und Zoll

Für die Zollvorschriften in Mexiko wird empfohlen, sich bei der mexikanischen Botschaft in Bern näher zu erkundigen, da sich diese laufend ändern können.

Eidgenössische Zollverwaltung

Mehr Informationen zu Studium, Feriendomizil, Heirat und Erbschaft finden Sie auf der Webseite der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Umzugsgut

Inhaberinnen und Inhaber eines Visums Residente temporal oder Residente permanente dürfen ihr Umzugsgut innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Ankunft zollfrei einführen.

Eidgenössische Zollverwaltung

Mehr Informationen zum Umzugsgut finden Sie auf der Webseite der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Zollbehörden von Mexiko

Umzugsgut (Spanisch)

Bei der Mexikanischen Botschaft in der Schweiz können Sie sich über den Haushaltsumzug informieren.

Haustiere (Spanisch)

Die Einfuhrbestimmungen für Heimtiere finden Sie auf der Webseite des Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria (SENASICA).

Devisen (Spanisch)

Mexikanische Pesos MXN sind frei konvertierbar. Es besteht weder eine Einfuhr- noch eine Ausfuhrbeschränkung für diese Währung. Beträge über 10 000 USD bzw. von deren Gegenwert in einer anderen Währung müssen bei der Einreise deklariert wird da es sonst zu einer Geld- oder Gefängnisstrafe kommen kann.

Waffen (Spanisch)

Das Gesetz verbietet grundsätzlich die Einfuhr von Feuerwaffen und ihrem Zubehör. Die zuständige Behörde in Mexiko ist die Secretaría de la Defensa Nacional (SEDENA).

Motorfahrzeuge

Unter bestimmten Voraussetzungen können gebrauchte Fahrzeuge eingeführt werden. Informieren Sie sich vor der Reise bei der mexikanischen Botschaft in Bern oder bei einem internationalen Umzugsunternehmen über die Bedingungen.

Bezug von Schweizer Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Aktuelle Problematik

Im Zuge des Ausbaus von Regulierungen ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein der Finanzinstitute für mögliche Rechts- und Reputationsrisiken, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft, gestiegen. Dies hat zur Folge, dass im Ausland wohnhafte Personen von Schweizer Finanzinstitutionen zum Teil keinen oder nur restriktiven Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Diverse Schweizer Finanzinstitute bieten Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Wohnsitz in zahlreichen Staaten aber weiterhin, unter Einhaltung der lokalen und schweizerischen rechtlichen Bestimmungen, ein Zahlungsverkehrskonto an.

Besprechen Sie Ihren Fall frühzeitig mit Ihrem Finanzinstitut!

Bankkundinnen und Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen Beziehung zur Bank. Betroffenen wird empfohlen, schon bei der Vorbereitung des Wegzugs aus der Schweiz ins Ausland bzw. vom Ausland zurück in die Schweiz das Gespräch mit ihrem Finanzinstitut zu suchen, um Regulierungen zu finden, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden.

Auslandschweizerorganisation

Die Auslandschweizerorganisation (ASO) bietet auf ihrer Webseite nützliche Informationen rund um das Thema Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

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Kontakt

Innovation und Partnerschaften
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern