Mexiko: Familie, Ehe, Partnerschaften
Informieren Sie sich über Familie, Ehe und Partnerschaft, wenn Sie nach Mexiko auswandern möchten. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.
Familienzusammenführung
Möchte ein schweizerisch-mexikanisches Ehepaar in Mexiko leben, kann für die schweizerische Ehepartnerin, bzw. für den schweizerischen Ehepartner sowie deren Kinder der Titel Residente permanente beantragt werden. Der Antrag muss persönlich bei der mexikanischen Botschaft in Bern eingereicht werden.
Bundesamt für Justiz
Auf der Webseite vom Bundesamt für Justiz finden Sie alle wichtigen Merkblätter zum Thema Eheschliessung im Ausland.
Schweizerische Botschaft in Mexiko-Stadt
Die Schweizerische Botschaft in Mexiko-Stadt gibt Auskunft über Heirat und eingetragene Partnerschaften.
Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft
Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).
Schweizer Vertretung in Mexiko
Mehr Informationen zum Thema Ehe und Meldeplicht finden Sie bei der Schweizer Vertretung in Mexiko.
Frühzeitige Kontaktaufnahme
Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.
Merkblatt des Bundesamts für Justiz BJ
Nähere Auskünfte
Partnerschaften
Gleichgeschlechtliche Ehen sind in Mexiko seit dem 31. Dezember 2022 legal. Nähere Auskünfte können dem Merkblatt über die Begründung der eingetragenen Partnerschaft im Ausland des Bundesamtes für Justiz (BJ) sowie den Unterlagen der ausländischen Behörden entnommen werden.
Bundesamt für Justiz BJ
Ergänzende Informationen bietet Ihnen das Bundesamt für Justiz.
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Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern