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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Mexiko: Einreise und Aufenthalt

Einreise- und Visabestimmungen können sich laufend ändern. Verbindliche Auskünfte in Zusammenhang mit aktuell gültigen Einreise- und Visabestimmungen erteilt Ihnen die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) von Mexiko.

Wir bitten Sie, zusätzlich zu den Informationen des EDA, die Bestimmungen von Mexiko zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetztes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.

Zuständige Vertretung von Mexiko

Verbindliche Auskünfte zu gültigen Einreise- und Visabestimmungen.

EDA Reisehinweise und Vertretungen

Informationen zu den EDA-Vertretungen im Ausland und den Reisehinweise für Mexiko.

Auf dem Bild sieht man die Pyramiden von Chichen Itza in Mexiko.

Das mexikanische Ley de Migración (Migrationsgesetz) von 2016 sieht die folgenden Visakategorien vor (Art. 52 bis 65): Touristen (visitantes), Personen mit temporärem Aufenthalt (residentes temporales) und Personen mit ständigem Aufenthalt (residentes permanentes).

Residentes temporales (Spanisch)

Visa für Personen mit temporärem Aufenthalt.

Visitantes (Spanisch)

Visa für Touristen.

Residentes permanentes (Spanisch)

Visa für Personen mit ständigem Aufenthalt.

Visa für Mexiko

Wo erhalte ich Auskunft?

Verbindliche Auskünfte zu gültigen Einreise- und Visabestimmungen erteilt Ihnen die diplomatische oder konsularische Vertretung von Mexiko.

Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland

Pflichten

Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass (oder die gültige ID), die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.

Online Schalter

Rechte

Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.

Schweizer Revue

Die Schweizer Revue ist eine Informationszeitschrift für im Ausland lebende Schweizer Staatsangehörige.

Impfung & Gesundheit

Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Safetravel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.

Healthy Travel

Impfempfehlungen erhalten Sie bei der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel.

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Kontakt

Innovation und Partnerschaften
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern