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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Vereinigte Staaten von Amerika: Einfuhr und Zoll

Bei der Einfuhr in die USA muss jede Person eine schriftliche Einfuhrdeklaration (U.S. CBP Declaration Form) ausfüllen. Nicht- oder Falschdeklarationen sowie Wiederhandlungen gegen Einfuhrbestimmungen werden bestraft.

Die Einfuhr vieler Waren in die Vereinigten Staaten unterliegt Restriktionen oder ist verboten. Darunter fallen insbesondere Waren, die die Gesundheit der Bevölkerung, die öffentliche Sicherheit, amerikanische Arbeitnehmer, Kinder oder heimische Wildtiere gefährden oder die nationalen Interessen beeinträchtigen könnten.

Die Beschränkungen für die Einfuhr von Waren können sich von Bundestaat zu Bundestaat ändern. Informieren Sie sich bitte vor der Reise über die gesetzlichen Vorschriften des betreffenden Bundestaates.

Einfuhrdeklaration (Englisch)

Mehrere Informationen zu Einfuhrdeklaration sind auf der Webseite des amerikanischen Zoll- und Grenzschutzes zu lesen.

Zollbehörde der USA

Verbotene und eingeschränkte Gegenstände (Englisch)

Bestimmte Waren dürfen nicht in die Vereinigten Staaten eingeführt werden oder benötigen eine Bewilligung.

Medikamente (Englisch)

Angaben und Informationen zur Einfuhr von Medikamente in die Vereinigten Staaten.

Haustiere (Englisch)

Bei der Einfuhr von lebenden Tieren in die Vereinigten Staaten sind strenge Vorschriften zu beachten.

Motorfahrzeuge (Englisch)

Regelung der Einfuhr von Fahrzeugen, Booten und Flugzeugen.

Bezug von Schweizer Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Aktuelle Problematik

Im Zuge des Ausbaus von Regulierungen ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein der Finanzinstitute für mögliche Rechts- und Reputationsrisiken, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft, gestiegen. Dies hat zur Folge, dass im Ausland wohnhafte Personen von Schweizer Finanzinstitutionen zum Teil keinen oder nur restriktiven Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Diverse Schweizer Finanzinstitute bieten Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Wohnsitz in zahlreichen Staaten aber weiterhin, unter Einhaltung der lokalen und schweizerischen rechtlichen Bestimmungen, ein Zahlungsverkehrskonto an.

Besprechen Sie Ihren Fall frühzeitig mit Ihrem Finanzinstitut!

Bankkundinnen und Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen Beziehung zur Bank. Betroffenen wird empfohlen, schon bei der Vorbereitung des Wegzugs aus der Schweiz ins Ausland bzw. vom Ausland zurück in die Schweiz das Gespräch mit ihrem Finanzinstitut zu suchen, um Regulierungen zu finden, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden.

Auslandschweizerorganisation

Die Auslandschweizerorganisation (ASO) bietet auf ihrer Webseite nützliche Informationen rund um das Thema Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

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Kontakt

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