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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Vereinigte Staaten von Amerika: Steuern

Informieren Sie sich zum Thema Steuern, wenn Sie in die Vereinigten Staaten auswandern möchten. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.

Der Bund, die Bundesstaaten und die lokalen Körperschaften (z.B. Städte) erheben Steuern. Ins Gewicht fällt vor allem die Bundeseinkommenssteuer. Die von den einzelnen Staaten erhobenen Einkommenssteuern sind bedeutend tiefer. Einige Staaten erheben gar keine Einkommenssteuer.

Das Steuersystem und die zu beachtenden Bestimmungen unterscheiden sich je nachdem, ob es sich bei der ausländischen Person um einen Einwohner oder eine Einwohnerin (Resident) oder einen nicht Einwohner bzw. eine nicht Einwohnerin (NonResident) handelt. Als «Residents» gelten Inhaberinnen und Inhaber einer Green Card sowie Personen, die sich im laufenden Jahr mindestens 31 Tage und zusammen mit den letzten zwei Jahren mindestens 183 Tage in den USA aufgehalten haben. (Aufenthaltstage des Vorjahres werden zu einem Drittel und diejenigen des Vorvorjahres zu einem Sechstel gezählt.)

U.S. Steuerleitfaden für Ausländerinnen und Ausländer (Englisch)

Das Finanzministerium bietet eine detaillierte Beschreibung des Steuersystems für Ausländerinnen und Ausländer in den USA.

Amerikanisches Steuersystem (Englisch)

Informationen über das US-Steuersystem.

Doppelbesteuerung

Zwischen der Schweiz und den USA besteht ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen bei den Einkommenssteuern. Das Abkommen bezieht sich nur auf die US-Federal Income Tax (Bundeseinkommenssteuer):

  • In der Schweiz wohnhafte Personen, die sich vorübergehend in den USA aufhalten und für einen Schweizer Arbeitgeber tätig sind, werden in den USA nur besteuert, wenn ihr Aufenthalt länger als 183 Tage dauert.
  • Lehrlinge und Studierende, die sich ausschliesslich zu Ausbildungszwecken in den USA aufhalten, müssen Studien- und Unterhaltsgelder, die sie von ausserhalb des Aufenthaltsstaates erhalten, nicht als Einkommen versteuern.
  • In den USA ansässige Personen können die auf Dividenden und Zinsen erhobene schweizerische Verrechnungssteuer unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise zurückfordern. Seit 1951 gibt es auch ein schweizerisch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen bei den Erbschaftssteuern.

Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA bei den Einkommenssteuern

Weitere Informationen zu Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten.

Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV

Fragen betreffend Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen in den Vereinigten Staaten können an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV gesendet werden.

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Kontakt

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Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern