Vereinigte Staaten von Amerika: Einreise und Aufenthalt
Einreise- und Visabestimmungen können sich laufend ändern. Verbindliche Auskünfte in Zusammenhang mit aktuell gültigen Einreise- und Visabestimmungen erteilt Ihnen die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) von den USA.
Wir bitten Sie, zusätzlich zu den Informationen des EDA, die Bestimmungen von den USA zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetztes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.
Zuständige Vertretung von den USA
Verbindliche Auskünfte zu gültigen Einreise- und Visabestimmungen.
EDA Reisehinweise und Vertretungen
Informationen zu den EDA-Vertretungen im Ausland und den Reisehinweisen für die USA.

Dank des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program «VWP») können schweizerische Staatsangehörige zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken (Visitor Visa Purposes) für Aufenthalte bis maximal 90 Tagen in die Vereinigten Staaten reisen, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Reisende unter dem Programm für visumfreies Reisen müssen eine Bewilligung über das elektronische System zur Reisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorisation «ESTA») beantragen. Für Aufenthalte im Rahmen von Erwerbstätigkeit (auch vorübergehend), Praktika, Weiterbildung, Schulungen (inkl. Sprachschulen), Teilnahme an Austauschprogrammen, Forschung etc. benötigen schweizerische Staatsangehörige ein Visum. Das Verfahren ist zeitaufwendig und beinhaltet meist eine persönliche Befragung auf der US-Botschaft in Bern.
Visa Waiver Program
Weitere Informationen über das Programm für visumfreies Reisen.
Online-Anmeldung (Englisch)
Sie können das ESTA direkt online auf der Webseite des Zoll- und Grenzschutzes beantragen.
Visa für die USA
Die Einwanderungsbehörde (United States Citizenship and Immigration Services «USCIS») unterscheidet generell zwischen Immigrants (Einwanderern) und Nonimmigrants (Nichteinwanderern). Immigrant Visa werden nur an Personen vergeben, welche die Bedingungen für einen ständigen Aufenthalt in den USA erfüllen. Nonimmigrant Visa werden an Personen erteilt, die sich vorübergehend in den USA aufhalten.
Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde der Vereinigten Staaten (Englisch)
Allgemeine Informationen zur Einwanderung.
Übersicht über Visumkategorien (Englisch)
Das Büro für konsularische Angelegenheiten bietet eine Übersicht über Visumkategorien.
Welches Visum benötige ich? (Englisch)
Informationen zum Visum und Antworten auf Fragen zum Thema Einwanderung sind auf der Seite der amerikanischen Behörden zu lesen.
Wie erhalte ich ein Visum? (Englisch)
Mehrere Informationen über die Voraussetzungen zur Beantragung eines Visums.
Wo erhalte ich Auskunft?
Verbindliche Auskünfte zu gültigen Einreise- und Visabestimmungen werden von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung von USA erteilt.
Online-Anmeldung (Englisch)
Der Visumantrag kann direkt online auf der Webseite des elektronischen Konsularzentrums gestellt werden.
Global Entry-Programm
Schweizer Bürgerinnen und Bürger im In- und Ausland können sich beim Bundesamt für Polizei (fedpol) für die Zulassung zum Global Entry-Programm anmelden, welches die Einreiseprozedur in die USA beschleunigt, indem eine vorgängige polizeiliche Überprüfung in der Schweiz und in den USA vorgenommen wird. Diese Überprüfungen sind gebührenpflichtig.
Global Entry beschleunigt allein die Einreiseprozedur in die USA, verändert jedoch nicht die Einreisevoraussetzungen. Folglich ersetzt Global Entry kein US-Visum respektive die ESTA-Reisegenehmigung für visabefreite Staaten wie die Schweiz.
U.S. Customs and Border Protection (Englisch)
Weitere Informationen zum Global Entry Programm sind auf der Webseite des US-Zolls und Grenzschutzes zu lesen.
Aufnahmeverfahren für das US-Global Entry Programm
Um am US-Global Entry Programm teilzunehmen, ist eine Anmeldung auf der Webseite des Bundesamtes für Polizei fedpol notwendig.
Bitte beachten Sie, dass die von den Immigrationsbehörden bei der Einreise gewährte Aufenthaltsdauer nicht überschritten werden sollten. Sonst verstossen Sie gegen das US-Immigrationsgesetz und machen sich strafbar. Neben finanziellen Strafen können auch Einreiseverbote verhängt werden.
Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland
Pflichten
Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass (oder die gültige ID), die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.
Rechte
Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.
Schweizer Revue
Die Schweizer Revue ist eine Informationszeitschrift für im Ausland lebende Schweizer Staatsangehörige.
Impfung & Gesundheit
Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Safetravel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.
Healthy Travel
Impfempfehlungen erhalten Sie bei der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel.
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Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern