Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten für 2017 definitiv beschlossen

Medienmitteilung, 23.11.2016

Bern - Der Bundesrat hat sich bereits Mitte Oktober dafür ausgesprochen, die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA moderat zu erhöhen. An seiner Sitzung vom 23. November 2016 hat er nun die entsprechende Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Mit der Teilrevision werden die Höchstzahlen für 2017 freigegeben.         

Ergänzend zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA soll die Schweizer Wirtschaft auch im kommenden Jahr die benötigten Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können. Der Bundesrat hat sich bereits am 12. Oktober 2016 dafür ausgesprochen, die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte moderat zu erhöhen. Die dafür notwendige Revision der VZAE hat der Bundesrat heute verabschiedet.

Im kommenden Jahr können insgesamt 7500 (+1000) Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden: 3000 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 4500 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L). In den Jahren 2015 und 2016 waren es 2500 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 4000 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L).

Die 1000 zusätzlichen Bewilligungen (500 B, 500 L) gehen in die Bundesreserve. Daraus werden auf Antrag die zusätzlichen Bedürfnisse der Kantone erfüllt. Die Bundesreserve erlaubt es, flexibler auf unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen in den Kantonen zu reagieren.

Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat auch die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr festgelegt. Die Anzahl bleibt für 2017 bei 2000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 250 Einheiten für Aufenthalter (B), wie im Jahr 2016.

 

 

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