Der Bundesrat erhöht den Flächenbeitrag für Zuckerrüben

Medienmitteilung, 20.04.2016

Bern - Der Bundesrat hat am 20. April 2016 den Flächenbeitrag für Zuckerrüben rückwirkend ab 1. Januar 2016 um Fr. 200 auf Fr. 1800 je Hektare erhöht. Damit unterstützt er die inländische Zuckerrübenproduktion in einem Marktumfeld mit anhaltend tiefen Zuckerpreisen. Durch diese vom Grenzschutz entkoppelte Stützung kann die nachgelagerte Schweizer Lebensmittelindustrie Zucker weiterhin zu wettbewerbsfähigen Preisen beschaffen.

Seit 2005 wird im Handel zwischen der EU und der Schweiz auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen (z.B. Süssgetränke, Schokolade, Milchprodukte, Biskuits) verzichtet. Als Folge davon ist der Zuckerpreis in der Schweiz auf jenen in der EU ausgerichtet. Der Schweizer Lebensmittelindustrie steht damit auf ihren Absatzmärkten im Inland und in der EU weiterhin Zucker zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung.

Mit Blick auf die von der EU beschlossene Aufhebung der EU-Zuckerquoten auf Ende September 2017 und den bereits eingetretenen Preisrückgang hat der Bundesrat den Flächenbeitrag für Zuckerrüben um weitere Fr. 200 auf Fr. 1800 je Hektare erhöht. Der Beitrag war bereits auf den 1. Januar 2015 auf Fr. 1600 je Hektare erhöht worden.

Prioritär sollen Effizienzsteigerungen auf allen Stufen die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Zuckerwirtschaft sichern. Subsidiär betrachtet der Bundesrat den Einzelkulturbeitrag als geeignetes Stützungsinstrument, da es preisneutral wirkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit der nachgelagerten Schweizer Lebensmittelindustrie gewahrt bleibt.

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